Suhrkamp: Interview mit dem Generalbevollmächtigten Frank Kebekus

"Barlach müsste sich möglicherweise dem Votum der Mehrheit beugen"

29. Mai 2013
Redaktion Börsenblatt
Das Schutzschirmverfahren für Suhrkamp kommt nicht ganz überraschend: Alle Versuche, die festgestellte Überschuldung des Verlags abzuwenden, seien von den Gesellschaftern nicht in der notwendigen Form mitgetragen worden, so der Generalbevollmächtigte des Verlags, Frank Kebekus, im Gespräch mit boersenblatt.net.

Allen Spekulationen zum Trotz finden derzeit keine Gespräche mit einem möglichen Investor statt: "Es gibt keinen", sagt Suhrkamp-Pressesprecherin Tanja Postpischil. Der in den vergangenen Monaten mehrfach genannte Unternehmer Hubert Burda ließ inzwischen über einen Konzernsprecher mitteilen, so "Spiegel Online", dass das Unternehmen definitiv keinen Einstieg bei Suhrkamp plane. Auch die unterbrochenen Mediationsgespräche zwischen der Medienholding und der Unseld Familienstiftung seien nicht wiederaufgenommen worden, so Postpischil.

Der Generalbevollmächtigte Frank Kebekus bereitet nun den Insolvenzplan vor, nachdem alle Mitarbeiter, Autoren und Vertragspartner des Verlags über die Einleitung des Schutzschirmverfahrens informiert worden seien. Ziel der Sanierung sei es, die Überschuldung des Verlags zu beseitigen.

Welche Optionen – auch in gesellschaftsrechtlicher Sicht – gibt es für die Sanierung des Verlags?Die Insolvenzordnung ermöglicht es, alle gesellschaftsrechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen. Das kann beispielsweise eine Kapitalherabsetzung sein, der Wechsel der Rechtsform oder der Eintritt eines weiteren Gesellschafters. Natürlich muss man abwarten, wie die Gesellschafterstämme darauf reagieren. Mein Ziel ist es, die Gesellschafterstreitigkeiten außen vor zu lassen und zu einem Restrukturierungsprozess zu kommen, den alle Beteiligten im Konsens mitgestalten.

Was passiert, wenn sich die Medienholding diesem Konsens verweigert und das Schutzschirmverfahren anficht?Eine Anfechtung im eigentlichen Sinne ist nicht ohne Weiteres möglich. Das Verfahren sieht vor, dass der vorgetragene Antragsgrund – also die Überschuldung des Verlags – durch den vom Gericht bestellten Sachwalter, meinen Kollegen Rolf Rattunde, in einem Sachverständigengutachten geprüft wird.

In dem Interview mit der "Zeit" (Printausgabe vom 29.5.) sprechen Sie davon, dass die Gesellschafter Sicherheiten hätten stellen können, um neue Kreditlinien für den Verlag bereitzustellen …Wir sind, das muss ich betonen, nach wie vor zahlungsfähig. Die Liquiditätsplanungen sehen so aus, dass alle laufenden Verbindlichkeiten beglichen werden können. Wäre dies nicht so, hätten wir das Schutzschirmverfahren gar nicht beantragen können. Die Überschuldung ist das Problem.

Welche Forderung der Medienholding müsste denn tatsächlich befriedigt werden?Es geht im Wesentlichen um die 2,2 Millionen Euro, die das Landgericht Frankfurt vorläufig der Medienholding zugesprochen hat und die sich daraus ebenfalls ergebenden Gewinnausschüttungsansprüche des Mehrheitsgesellschafters. Im Schutzschirmverfahren sind aber Forderungen der Gesellschafter insolvenzrechtlich zu behandeln.

Ist das nicht ein Trick, zu behaupten, Barlachs Forderung trage zur Überschuldung bei, um dann im Insolvenzverfahren zu erklären, die Forderung sei nachrangig zu behandeln?Nein, es handelt sich um eine übliche und durch das Gesetz vorgegebene Überschuldungsprüfung, die die Geschäftsführung durchgeführt hat und über deren Ergebnis die Gesellschafter informiert wurden.

Wie lässt sich denn der Gesamtbetrag von 8,2 Millionen Euro aus der Welt bringen?Wir werden allen Gläubigern einen Vorschlag unterbreiten, wie die Forderungen bedient werden können. Das schließt auch den Verzicht auf einen möglichen Rest ein. Zunächst wird nun der Insolvenzplan aufgestellt, der mit den Hauptgläubigern vorabgestimmt werden muss.

Kann Barlachs Medienholding dagegen ein Veto einlegen?Das hängt davon ab, wie in den einzelnen Gläubigergruppen abgestimmt werden wird. Die Gruppe der Anteilseigner stimmt entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nach Kapitalanteilen ab.

Barlach ginge also unter Umständen leer aus …
Dies ist nicht zwingend, er müsste sich möglicherweise aber dem Votum der Mehrheit beugen.