Kleinfairlage bereiten Sammelklage gegen Amazon, Libri und KNV vor

Wegen "unverschämter Rabattforderungen"

20. Juni 2013
Redaktion Börsenblatt
Wenn Amazon darauf hinweist, ein Buch sei „nicht lieferbar“ oder „nicht verfügbar“,  bedeutet das noch nicht, dass es tatsächlich so ist. Die Kleinfairlage wollen das jetzt klarstellen – und bereiten derzeit eine Sammelklage gegen Amazon und die Barsortimente, Libri und KNV vor. Update: Verlage bevorzugen eine außergerichtliche Einigung.

Die Sammelklage richtig sich im Kern gegen die Rabattpolitik der Unternehmen; sie sei letztlich der Grund dafür, warum solche Hinweise in ihren Bücherdatenbanken überhaupt auftauchten, schreiben die Kleinfairlage in einem Brief an Verleger und Autoren, der boersenblatt.net vorliegt.

Warum sich die Kleinfairlage im Nachteil sehen

"Immer mehr Verlage lehnen sich zu Recht gegen die unverschämten Rabattforderungen der Großhändler auf“, heißt es. „Durch deren Aufnahme der Bücher in ihre Kataloge und dem damit verbundenen 'nicht lieferbar' suggerieren sie interessierten Käufern jedoch, dass der Gegenstand ihres Interesses überhaupt nicht mehr gekauft werden kann.“

Mit der Folge: Dass dadurch jeder Verleger und jeder Autor enorme Umsatzeinbußen habe. Was die Sache aus Sicht der Kleinfairlage noch verschlimmert: Nicht nur Amazon gebe nicht-lieferbar-Hinweise. "Selbst Buchhändler greifen auf diese drei Großhändler zurück und verkünden dem erstaunten Kunden, dass sein gewünschtes Buch wohl nicht mehr verlegt wird." Damit müsse Schluss sein, fordern sie. "Damit endlich jeder Verleger selbst bestimmen kann, ob und zu welchen Rabatten er seine Bücher verkauft. Auch das "Wo" muss selbst bestimmt werden dürfen.“

Wie die Aktion ablaufen soll   

Die Kritik an dem Procedere ist nicht neu, sie durchzieht die Branche bereits seit Jahren – und landet nun, wenn sich genug Unterstützer finden, bald vor Gericht. Ein Anwalt, der sie dorthin begleite, sei bereits gefunden, betonen die Kleinfairlage. Die Chancen, sich mit seiner Unterstützung durchzusetzen, schätzen sie als sehr hoch ein. 

Ihr Ziel dabei lautet: "Wir wollen erreichen, dass die drei Buchgroßhändler nicht länger 'nicht lieferbar' oder 'nicht verfügbar' bei allen Büchern angeben, deren Verleger und Autoren sich nicht an dem Rabattkampf beteiligen wollen und ihre Bücher daher auch nicht über diese drei Großhändler anbieten." Die Kleinfairlage haben auch bereits einen Vorschlag, wie es besser ginge: Indem die bisherigen Hinweise durch eine neue Formulierung ersetzt würden - etwa "Bei Amazon nicht verfügbar - bitte wenden Sie sich direkt an den Verlag". Was sie noch vom Ziel trennt, ist: Die Aktion braucht Unterstützung - und steht deshalb auch Nicht-Mitgliedern offen. "Wir starten die Sammelklage, wenn sich mindestens 50 Verleger und/oder Autoren zusammengefunden haben." 

Nur eine Luftnummer?

Ohnehin scheint es fraglich, wie weit der Verbund mit seinem Vorstoß kommt. Eine Stichprobe unter Kleinverlegern, die nicht Mitglied der Intitiative sind, lässt zumindest am Projekt Sammelklage zweifeln. Da sei "viel Luft in der Geschichte" sagen manche; andere meinen, der Verbund würde hier Äpfel mit Birnen vergleichen, sittenwittrige Rabattforderungen seien eine Chimäre.     

Über die Kleinfairlage: Der Verbund besteht erst seit wenigen Wochen. Er ist ein Zusammenschluss unabhängiger Kleinverlage aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zu den Mitgliedern gehören u.a. der Windturm Verlag, der Heinrich-Jung-Verlag und der Einbuch-Literaturverlag.

Update (24.6.): Verlage bevorzugen außergerichtliche Einigung

Kleinverlage.de ist eine Plattform, hinter der kein Verbund steht – sondern ein Unternehmen mit Sitz in Leipzig, das erst vor zwei Wochen von Patricia Grüger, sie ist Werbetexterin und Autorin, und dem Einbuch-Verleger Patrick Zschocher gegründet wurde. Der Unternehmenszweck, laut Zschocher: Man wolle kleineren und mittelgroßen Verlagen mehr öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen. "Einzeln werden wir sonst ja kaum wahrgenommen." Dazu soll die Website Kleinfairlage.de dienen, geplant sei u.a. aber auch, eine Datenbank zu entwickeln, um Buchhändlern Titelrecherchen zu vereinfachen. 

Bei der Klage, die Grüger und Zschocher vorbereiten, handelt es sich nicht im juristischen um eine Sammelklage. "Das Thema wurde von zahlreichen Verlegern und Autoren als Problem angesprochen und von kleinfairlage. de aufgegriffen, hier im Sinne der Verlage und Autoren tätig zu werden", sagen Grüger und Zschocher. "Das heißt, es beteiligen sich Verlage, die nicht zwingend Mitglied von kleinfairlage.de." Umgekehrt beteilige sich auch nicht jedes Mitglied von kleinfairlage.de an der Klage. In einem ersten Schritt wollen die Initiatoren jetzt versuchen, außergerichtlich eine Lösung zu finden. "Nur, wenn das keinen Erfolg hat, wird die Klage angestrengt."