Suhrkamp-Streit

Insels Insolvenz unter dem Schutzschirm

2. Juli 2013
Redaktion Börsenblatt
Dass der Insel Verlag in die Insolvenz geschickt wird, hatte Suhrkamp bereits vor einer Woche bestätigt. Nun legt die "Welt" nach mit der Behauptung, es handele sich um eine "echte" Insolvenz. Richtig ist: Es handelt sich um eine Insolvenz in Eigenverwaltung unter dem Dach des Schutzschirmverfahrens für Suhrkamp, wie der Verlag klarstellt.

Die Insolvenzordnung (Paragraf 270 InsO) lässt diese Variante ausdrücklich zu. Bei "klassischen" Insolvenzverfahren hingegen wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt, die Eigenverwaltung geht also komplett in andere Hände über.

Bereits am 3. Juni, so Richard Kämmerlings in der "Welt", sei der Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt worden. Dies hat Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil auf Anfrage noch einmal bestätigt, nachdem sie dies bereits vor über einer Woche gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (Ausgabe vom 23. Juni 2013) getan hatte.

Im Gegensatz zum Schutzschirmverfahren des Suhrkamp Verlags werde bei Insel nicht die Überschuldung, sondern die Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund angeführt, so Kämmerlings weiter in dem "Welt"-Artikel. Suhrkamp habe unternehmensintern dem Insel Verlag eine Rechnung über laufende Kosten (Personal etc.) in Höhe von 1,8 Millionen Euro gestellt, die dieser nicht begleichen könne. Deshalb sei die Zahlungsunfähigkeit festgestellt worden.

Suhrkamp-Pressesprecherin Tanja Postpischil bestätigte, dass die Forderung in dieser Höhe formal bestehe, weil die Einnahmen von Insel als Suhrkamp-Tochter regelmäßig mit den entstehenden Kosten verrechnet bzw. an Suhrkamp abgeführt würden. Man müsse die Dinge aber im Zusammenhang sehen: "Der Schutzschirm für Suhrkamp ist groß genug, dass auch Insel seinen Platz darunter findet."

Dass es also zu einer "Abwicklung" des Traditionsverlags Insel kommt, wie Richard Kämmerlings in der "Welt" befürchtet, erscheint eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass es im Schutzschirmverfahren zu einer Herabsetzung des Suhrkamp-Gesellschafterkapitals sowie zu einer Umwandlung von Forderungen in Eigentumsanteile kommt und in der Folge auch Insel wieder konsolidiert wird (etwa durch eine "Forderungs-Umwandlung" seitens Suhrkamp).

Es handelt sich also im Kern um ein formaljuristisches Manöver, das eine Eigenständigkeit der Unternehmen fingiert, die de facto nicht besteht: Denn Suhrkamp und Insel sind aufs engste geschäftlich und gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten.