Das Richtergremium des Second Circuit Court begründete seine Entscheidung damit, dass die Zulassung der Gruppenklage (Class Action) verfrüht gewesen sei, weil keine inhaltliche Feststellung hinsichtlich der Fair-Use-Argumente von Google erfolgt sei. Deshalb, so das Gericht, müsse die Anordnung von Richter Chin aufgehoben werden.
Google argumentiert in dem Verfahren um unerlaubte Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke mit der im amerikanischen Recht verankerten Rechtsfigur des "Fair Use", die eine Nutzung von Inhalten – etwa für wissenschaftliche Zwecke – ohne Einwilligung (und Vergütung) des Rechteinhabers zulässt.