US-Kartellaufsicht fordert strenge Auflagen für Apple

Geschäftsmodell unter Druck

5. August 2013
von Börsenblatt
Das US-Justizministerium nimmt Apple nach seiner Verurteilung wegen unzulässiger E-Book-Preisabsprachen an die Leine: Mit einer Reihe von Maßnahmen soll Apple zu wettbewerbskonformem Verhalten gezwungen werden – nicht nur bei E-Books, sondern auch bei anderen digitalen Inhalten wie Musik und Filmen.

Entsprechende Vorschläge hat die Kartellaufsicht des Justizministeriums beim U.S. District Court for the Southern District of New York eingereicht, der Apple am 10. Juli wegen unzulässiger Preisabsprachen und somit Verstoßes gegen das Kartellrecht verurteilt hatte.

Sollte das Gericht den Vorschlägen des Justizministeriums zustimmen, kämen auf Apple zahlreiche Beschränkungen zu:

  • Die Verträge mit den fünf großen Verlagsgruppen Hachette Book Group, HarperCollins, Holtzbrinck / Macmillan, Penguin und Simon & Schuster müssen beendet werden.
  • Für die Dauer von fünf Jahren dürfen keine neuen Verträge geschlossen werden, die den Preiswettbewerb bei E-Books unterlaufen.
  • Apple darf künftig keine Verträge mit Lieferanten von E-Books, Musik, Filmen, TV-Shows und anderen Inhalten abschließen, die dazu führen, dass Apple-Wettbewerber Content zu höheren Preisen anbieten müssen (damit sind die sogenannten Meistbegünstigungsklauseln in den Verträgen gemeint, die verhindern sollen, dass Inhalte auf anderen Plattformen als Apples iTunes oder iBookstore zu einem niedrigeren Preis angeboten werden).
  • Um einen Ausgleich für den unterbliebenen Wettbewerb herzustellen, fordert das US-Justizministerium zudem, dass Apple anderen E-Book-Händlern – darunter Amazon und Barnes & Noble – für die Dauer von zwei Jahren in ihren E-Book-Apps für iPads und iPhones Links auf die eigenen E-Book-Shops. Solche "in-app"-Links hatte Apple bisher unterbunden.

Im Gegensatz zu Apple hatten sich die fünf großen Verlagsgruppen vor Monaten schon einem Vergleich mit der US-Kartellaufsicht gebeugt.