In ihrem Schreiben wiederholen die Anwälte ihre Einschätzung, dass Apple beim Abschluss von E-Book-Verträgen mit fünf großen Verlagsgruppen niemals Gesetze gebrochen habe. Die Vergleichsvereinbarungen der Verlagshäuser mit dem Department of Justice (DoJ) hätten zudem die Vorwürfe der Wettbewerbswidrigkeit entkräftet. Man habe gewichtige Argumente, um die Entscheidung des Southern District Court (New York) im Berufungsverfahren umzukehren. Richterin Denise Cote hat für den 9. August eine Anhörung angesetzt, auf der die Vorschläge des DoJ erörtert werden sollen.
Das DoJ hatte unter anderem gefordert, dass Apple
– die Verträge mit den fünf großen Verlagsgruppen Hachette Book Group, HarperCollins, Holtzbrinck / Macmillan, Penguin und Simon & Schuster beenden müsse und
– für die Dauer von fünf Jahren keine neuen Verträge schließen dürfe, die den Preiswettbewerb bei E-Books unterlaufen.