Suhrkamp-Streit

Rettungsplan mit Unwägbarkeiten

8. August 2013
Redaktion Börsenblatt
Die Sturmfahrt des Suhrkamp Verlags ist noch nicht überstanden: Zwar rückt das rettende Ufer in Gestalt der Aktiengesellschaft näher – auf dem Weg dorthin lauern aber noch einige Untiefen. Update: Das Landgericht Berlin hat einen Antrag der Medienholding, per einstweiliger Verfügung die Suhrkamp-Verlagsgeschäftsführung abzuberufen, abgelehnt.

So muss der Insolvenzplan von der Gläubiger-Versammlung gebilligt werden, was nach Auskunft von Pressesprecherin Tanja Postpischil Anfang Oktober geschehen soll. In ihr sind alle Gläubiger des Verlags vertreten: die Autoren, die Lieferanten, die Mitarbeiter und auch die Gesellschafter des Verlags – die Medienholding und die Unseld Familienstiftung.

"Wir hoffen, dass man dem Insolvenzplan zustimmt", sagt Postpischil. Immerhin hatte der Gläubiger-Ausschuss der Insolvenz in Eigenverwaltung seinen Segen gegeben. Erst nach der Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger könnte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Verfahren abschließen und die Umwandlung der GmbH & Co. KG in eine AG anordnen.

Eine offene Frage ist dann weiterhin, was mit den Millionen-Forderungen geschieht, die zunächst das Schutzschirm- und nun das Insolvenzverfahren ausgelöst haben. Die Insolvenz selbst wurde nicht nur mit der Überschuldung, sondern auch mit der Zahlungsunfähigkeit des Verlags begründet. Diese sei, wie Tanja Postpischil erläutert, durch die Fälligstellung der Gewinnausschüttungs-Forderung der Unseld-Familienstiftung eingetreten. Allerdings handele es sich dabei um eine "Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne", wie Postpischil betont. Operativ ist der Verlag nach wie vor zahlungsfähig, d. h., Rechnungen und Gehälter werden bezahlt wie bisher.

Die offenen Forderungen werden aber womöglich nicht in vollem Umfang gezahlt: Denn der Insolvenzplan, der Anfang Oktober den Gläubigern vorgelegt wird, muss ja aus der festgestellten Überschuldung und (abstrakten) Zahlungsunfähigkeit herausführern. Mit anderen Worten: Ohne Verzicht der Aktionäre, zu denen dann auch die bisherigen Gesellschafter Medienholding und Familienstiftung gehören, wird es vermutlich nicht gehen.

Sollte Hans Barlach seine Gewinnanteile davonschwimmen sehen, hätte er die Option, seine Gesellschafteranteile an einen dritten Investor (genannt wird in den Medien die Familie Ströher) verkaufen oder sich eine Abfindung auszahlen lassen. Geld benötigt er zurzeit auf jeden Fall, weil nach Informationen der "FAZ" das Bundesgericht in Lausanne aufschiebende Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Zürcher Handelsgerichts, dass Barlach eine offene Forderung des früheren Suhrkamp-Gesellschafters Andreas Reinhart in Höhe von fünf Millionen Franken zahlen muss, verworfen habe. Reinhart soll laut "FAZ" bereits die Vollstreckung eingeleitet haben.

Spannend wurde es vorübergehend aber noch in einem anderen Verfahren: Das Landgericht Berlin hat heute über einen Antrag der Medienholding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit von Ulla Unseld-Berkéwicz, Jonathan Landgrebe und Thomas Sparr untersagt werden sollte, abgelehnt. Dies teilte Justizpressesprecher Ulrich Wimmer (Richter am Kammergericht) auf Anfrage mit. Gründe für diese Entscheidung lägen noch nicht vor. Das Landgericht Berlin hatte bereits im Dezember 2012 mit einem nicht rechtskräftigen Urteil die Abberufung der Suhrkamp-Verlagsgeschäftsführung angeordnet.

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