Das Landgericht hatte am 13. August unter Androhung eines Ordnungsgelds die Mehrheitsgesellschafterin des Suhrkamp Verlags dazu verurteilt, ihre Gewinnforderungen zurückzustellen.
Müller-Eising wirft in ihrer Begründung nun der Familienstiftung eine Reihe grober Verfehlungen vor: "Durch das Insolvenzverfahren droht der Gesellschaft ein schwerer, nicht wieder gut zu machender Schaden", stellt sie unter anderem fest – dabei hätten die Gesellschafter die Pflicht, ihn "mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln im Interesse des Zwecks der Gesellschaft zu verhindern". Die Richterin beobachtet jedoch bei der Familienstiftung nichts dergleichen: Alles spreche dafür, dass die Stiftung "aus gesellschaftsfremden Motiven" handele, die allein darauf ausgerichtet seien, Hans Barlach und seine Medienholding (als Minderheitsgesellschafter) aus dem Feld zu drängen oder zumindest ihre Rechtsstellung "nachhaltig zu schwächen".
Das beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg laufende Insolvenzverfahren sieht sie kritisch: Die aktuelle Deckungslücke sei nicht aufgrund hoher Schuldnerforderungen entstanden, sondern aufgrund der "durch das Insolvenzverfahren verursachten Kosten". Außerdem habe schon bei der Beantragung zur Eröffnung des Schutzschirmverfahrens ein erforderlicher Gesellschafterbeschluss nicht vorgelegen – schon allein dies begründe "erhebliche Zweifel an redlichen Motiven für die Stellung des Insolvenzantrags", so Müller-Eising. Die Familienstiftung habe bei der Stellung dieses Antrags eine Reihe von zentralen Informationen bewusst verheimlicht, und die Insolvenz absichtlich herbeigeführt. Kommentatoren mutmaßen bereits, dass die Sache für die Familienstiftung und Ulla Unseld-Berkéwicz noch ein juristisches Nachspiel haben könnte - und die Staatsantwaltschaft demnächst wegen "grober Treuwidrigkeit" ermitteln könnte, wie "Die Welt" berichtet.
Unklar bleibt, wie die mit dem Insolvenzverfahren beschäftigte Richterin am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg über das Frankfurter Urteil denkt. Medienberichten zufolge hat sie den Insolvenzplan bis heute nicht formal passieren lassen. Die üblicherweise zwei Wochen dauernde Prüffrist ist schon verstrichen; wie Gerichtssprecher Ulrich Wimmer dem Hessischen Rundfunk sagte, sei die Prüfung über den Insolvenzplan "ein so umfangreiches Vorhaben, dass viele Punkte geklärt werden müssen".