Die Beteiligten – damit sind auch die Geschäftsführer gemeint – müssten damit rechnen, "für mögliche Vermögensschäden in Haftung" genommen zu werden, heißt es in der "Wirtschaftswoche". Frank Kebekus, Generalbevollmächtigter des Verlags, hält eine Schadensersatzklage für abwegig.
Die bisherigen Versuche Hans Barlachs, die Umsetzung des Insolvenzplans zu verhindern, sind vorläufig gescheitert: Das OLG Frankfurt setzte das Stimmverbot, mit dem das Landgericht Frankfurt die Unseld Familienstiftung für die Abstimmung über den Insolvenzplan belegt hatte, bis zu einer endgültigen Entscheidung aus. Und über die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, die sich unter anderem gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens richtete, ist ebenfalls noch nicht entschieden.