Ihren Spitznamen hat sie schon weg: IBAN, die Schreckliche – so wird die International Bank Account Number, die mit der SEPA-Umstellung einhergeht, gern genannt. Damit aus dem Wortspiel nicht bitterer Ernst wird, müssen sich Buchhändler und Verleger dringend mit der Umstellung auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum befassen.
Die gute Nachricht zuerst: Das im Handel beliebte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) ist vorerst nicht betroffen. Für das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016.
Damit zur schlechten Nachricht: SEPA (Single Euro Payments Area) verändert den bargeldlosen Zahlungsverkehr für jedes Unternehmen grundlegend. Überweisung und Lastschrift mit nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft. Stattdessen gilt bei Inlandstransaktionen allein die erwähnte IBAN, bei Auslandstransaktionen zusätzlich die BIC (Bank Identifier Code).
Eine Checkliste der BAG und des bayerischen Landesverbands im Börsenverein hält fest, was Firmen jetzt tun müssen. Ein Auszug (die ganze Checkliste hier):
- IBAN und BIC in alle Geschäftsunterlagen übernehmen.
- Gläubiger-ID beantragen, denn um Abschlagszahlungen per SEPA-Lastschrift einziehen zu können, benötigen alle Gläubiger eine Identifikationsnummer (Details online unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de).
- Sicherstellen, dass alle Geschäftspartner und Mitarbeiter ihre SEPA-Kontoinformationen mitgeteilt haben, oder die vorhandenen Kundenkennungen in IBAN und BIC konvertiert werden konnten.
- Mit der Bank neue Inkasso-Vereinbarung für das SEPA-Lastschriftverfahren treffen.
- Firmensoftware auf SEPA-Fähigkeit prüfen und erhöhten Speicherplatz für das komplexere XML-Format berücksichtigen.
- Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umwandeln und den Zahler vor dem ersten Einzug über die Umstellung informieren, unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz.
"Das wichtigste aber ist, sich jetzt mit der Hausbank zusammenzusetzen: Sie kümmert sich um viele Dinge, die zu erledigen sind", so Alexander Kleine, Referent beim Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins. Er warnt: "Wer das Thema vor sich herschiebt, geht das Risiko ein, ab Februar vom bargeldlosen Zahlungsverkehr abgeschnitten zu sein."
SEPA-Umstellung
- Weitere Informationen und eine Linksammlung liefert der Börsenverein hier.
- Ansprechpartner im Verband ist Alexander Kleine vom Sortimenter-Ausschuss,
Telefon: 069 / 1306-306, E-Mail: kleine@boev.de