Gesetzesänderungen 2014
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen bei Versicherungen
23. Dezember 2013
Ab 1. Januar steigen Beitragsbemessungsgrenzen, weil sie sich an gestiegene Einkommen anpassen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung werden sie von 3.937,50 auf 4.050 Euro im Monat angehoben. Ein gesamtes Einkommen von über 4.050 Euro bleibt beitragsfrei.