Gesetzesänderungen 2014

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen bei Versicherungen

23. Dezember 2013
Redaktion Börsenblatt
Ab 1. Januar steigen Beitragsbemessungsgrenzen, weil sie sich an gestiegene Einkommen anpassen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung werden sie von 3.937,50 auf 4.050 Euro im Monat angehoben. Ein gesamtes Einkommen von über 4.050 Euro bleibt beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 52.200 auf 53.550 Euro im Jahr. Ist das Jahreseinkommen höher, entfällt die Versicherungspflicht bei gesetzlichen Krankenkassen.

Ebenfalls ab 1. Januar steigt in der allgemeinen Rentenversicherung die monatliche Bemessungsgrenze von 5.800 auf 5.950 Euro in Westdeutschland und von 4.900 auf 5.000 Euro in Ostdeutschland. Auch der steuerliche Grundfreibetrag wird angehoben: von 8.130 auf 8.354 Euro für Ledige.  Unter einem Jahreseinkommen von 8.354 Euro müssen keine Steuern gezahlt werden. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag von 16.708 Euro. Der Eingangssteuersatz bleibt bei 14 Prozent.