Gesetzesänderungen 2014
Höhere Kfz-Steuer und weniger Punkte
27. Dezember 2013
Ab 1. Januar müssen Besitzer von Pkws, die seit 1. Juli 2009 neu zugelassen wurden, Zusatzbeiträge bezahlen, wenn ihre Fahrzeuge mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für jedes darüber hinaus gehende Gramm sind zwei Euro in der Steuerabrechnung fällig. Bislang galt eine Freigrenze von 110 Gramm CO2 pro Kilometer.