Gesetzesänderungen 2014

Höhere Kfz-Steuer und weniger Punkte

27. Dezember 2013
Redaktion Börsenblatt
Ab 1. Januar müssen Besitzer von Pkws, die seit 1. Juli 2009 neu zugelassen wurden, Zusatzbeiträge bezahlen, wenn ihre Fahrzeuge mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für jedes darüber hinaus gehende Gramm sind zwei Euro in der Steuerabrechnung fällig. Bislang galt eine Freigrenze von 110 Gramm CO2 pro Kilometer.
Ab 1 Mai 2014 wird die Verkehrssünderkartei mit weniger Punkten arbeiten. Es gibt nur noch vier anstelle der bisherigen zehn Punktkategorien und acht anstelle der bisherigen 18 oder mehr Punkte. Gezählt wird nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden und für Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro belegt sind. So wird beispielsweise das plakettenlose Fahren in einer Umweltzone nicht mehr mit Punkten geahndet Bei sechs bis sieben Punkten muss der Verkehrssünder an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Ab acht oder mehr Punkten wird der Führerschein entzogen. Gut für Autofahrer: Punkte verjähren nun unabhängig von neu hinzugekommenen Punkten.