Mehr Spielraum für Eigenheimfinanzierung
Zwei Vorteile für den Sparer treten mit Jahresbeginn in Kraft: Er kann bei seinem Wohn-Riester-Bausparvertrag jetzt bereits Geld (mindestens 3000 Euro) in der Ansparphase entnehmen und nicht erst in der Auszahlungsphase. Natürlich zweckgebunden für die Modernisierung oder Finanzierung von Wohnungen. Aber der Sparbetrag muss nicht mehr für neue Projekte verwendet werden, sondern kann nun auch der Schuldentilgung bereits erworbener Immobilien dienen.
Gilt ab: 1. Januar
Doppelte Haushaltsführung stärker geregelt
Ein arbeitsbedingter Zweitwohnsitz kann im Rahmen der doppelten Haushaltführung nur noch bis maximal 1000 Euro steuerlich abgesetzt werden. In diesem Betrag sind Miete, Nebenkosten, Stellplatz, Garagenmiete und alle anderen Aufwendungen für die Zweitwohnung enthalten. Die Arbeitswohnung darf nicht mehr als halb so weit vom Arbeitsplatz entfernt sein als die Erstwohnung. Und: Der Arbeitnehmer muss eine „angemessene finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ seiner Hauptwohnung belegen. Schlecht also, wenn er noch bei seinen Eltern wohnt.
Gilt ab: 1. Januar
Warmwasser- und Heizwärmezähler
Vermieter können Betriebskosten nur noch korrekt abrechnen, wenn Heizwärme- und Warmwasserverbrauch über geeichte Geräte abgelesen werden. Alte Warmwasserzähler, die seit Januar 1987 verwendet werden, und Verdunstungsröhrchen, die schon vor Juli 1981 Heizwärme erfasst haben, muss ein Vermieter zum Jahreswechsel ausgetauscht haben. Hat er dies komplett versäumt, kann der Mieter seine Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen.