Auch Inkassodienstleister werden zu mehr Transparenz gegenüber Schuldnern verpflichtet: Sie müssen Namen und Firma des Auftraggebers, Datum des Vertragsabschlusses und den Vertragsgegenstand nennen und die Inkassokosten ausführlich erklären.
Gilt ab: 1. November 2014, teilweise bereits in Kraft
Privatinsolvenz: Hohe Auflagen für schnelle Restschuldbefreiung
Wer privat Insolvenz anmelden muss, hat neuerdings die Chance, bereits nach drei oder fünf Jahren von seinen Restschulden befreit zu werden – und nicht erst nach sechs. Allerdings sind die Auflagen anspruchsvoll: Der Schuldner muss nach drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und die Kosten des Verfahrens begleichen können. Für eine Verkürzung der Schuldenbefreiungsfrist auf fünf Jahre muss der Pleitier die Verfahrenskosten gezahlt haben.
Gilt ab: 1. Juli