Gesetzesänderungen 2014

Profitieren von Grundsatzurteilen

7. Januar 2014
Redaktion Börsenblatt
Nach der seit 1. Januar geltenden Neuregelung der Zivilprozessordnung ist ein Ausstieg aus einem Prozess bzw. die Rücknahme der Revision nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung nur noch möglich, wenn der Gegner einwilligt. Damit haben auch weitere Geschädigte des jeweiligen Unternehmens die Möglichkeit, zu klagen.
Großunternehmen wie Versicherer, Banken und Stromanbieter haben in der Vergangenheit gern Grundsatzurteile verhindert, indem sie kurz vor einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Prozess ausgestiegen sind und die Forderungen des jeweiligen Klägers erfüllt haben. Dies ist nun laut Neuregelung der Zivilprozessordnung nicht mehr möglich: Der Ausstieg aus dem Prozess bzw. die Rücknahme der Revision ist nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung nur noch möglich, wenn der Gegner einwilligt. Damit haben auch weitere Geschädigte des jeweiligen Unternehmens die Möglichkeit, zu klagen.

Gilt ab: 1. Januar

 

Neue Bedingungen für Prozesskostenhilfe

Wer es sich finanziell nicht leisten kann, sein Recht einzuklagen, kann nach dem Prozesskostenhilferecht Unterstützung beantragen. Sie wird stärker als bisher auf Darlehensbasis gewährt und muss in Raten zurückgezahlt werden. Empfänger von Prozesskostenhilfe müssen neuerdings vier Jahre lang ab Beendigung des Verfahrens dem Gericht mitteilen, wenn sich ihre finanzielle Situation wesentlich gebessert hat, das heißt, wenn die monatlichen Belastungen sich um mehr als 100 Euro reduzieren oder wenn das Einkommen um mehr als 100 Euro steigt.

Gilt ab: 1. Januar