Suhrkamp: Gericht entscheidet über Insolvenzplan

Vorläufiges Finale in Berlin

15. Januar 2014
Redaktion Börsenblatt
Macht das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg heute den Weg frei für die Umwandlung des Suhrkamp-Verlags in eine AG? In einer nicht-öffentlichen Sitzung will das Gericht heute seine Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Insolvenzplans verkünden, wie Suhrkamp bestätigt.

Am frühen Nachmittag dürfte feststehen, ob die Strategie des Verlags aufgegangen ist. Der Generalbevollmächtigte des Verlags, Rechtsanwalt Frank Kebekus, wird in der Presse mit den Worten zitiert, "alles andere als eine Bestätigung des Insolvenzplans" sei "fast unvorstellbar".

Die notwendigen Bedingungen für die eine Umwandlung der Suhrkamp KG in eine Aktiengesellschaft – das Kernstück des Insolvenzplans – sind Presseberichten zufolge inzwischen erfüllt. Dazu gehört neben der Bereitstellung des AG-Grundkapitals in Höhe von 100.000 Euro auch der Verzicht der Unseld-Familienstiftung auf Gewinnforderungen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro.

Ob die Entscheidung des Insolvenzgerichts tatsächlich das Finale bedeutet, oder noch durch einen Widerspruch des Minderheitsgesellschafters Hans Barlach blockiert wird, ist offen. Barlach hat zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Bis zu einer nochmaligen Prüfung der Entscheidung würden dann etwa fünf weitere Wochen verstreichen. Für einen Widerspruch Barlachs spricht, dass ihm vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben wurde, in Sachen Suhrkamp und Insolvenzordnung zunächst alle Rechtsmittel auszuschöpfen, die die ordentliche Gerichtsbarkeit bietet.

Die Gläubigerversammlung des Suhrkamp Verlags hatte bereits am 22. Oktober dem Sanierungsplan zugestimmt. Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz hatte von ihrem Stimmrecht für die Familienstiftung Gebrauch gemacht, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt zuvor ein Stimmverbot des Landgerichts Frankfurt ausgesetzt hatte. Ob dieses Stimmverbot überhaupt zu recht ausgesprochen worden war, will das Oberlandesgericht am 8. April in einer Verhandlung klären. Bis dahin könnte der Insolvenzplan allerdings schon endgültig genehmigt sein.