Die signifikante Verbesserung der Datenqualität sei das weitaus wichtigste Ziel innerhalb des Branchenprojekts Metadatenbank, konstatierte MVB-Geschäftsführer Ronald Schild und nannte als Beispiel, dass sich im Bereich der Belletristik ein Titel mehr als doppelt so gut verkauft, wenn es eine Beschreibung zum Inhalt gibt. Schild appellierte an die Verleger, die Datenpflege ernst zu nehmen. Denn 15 % der Verlage wenden nach einer Umfrage für die Datenpflege nur maximal 5 Minuten auf, 39% bis zu 10 Minuten, 46% mehr als 10 Minuten. Bezüglich der Metadatenbank sei nun jedes relevante Datenfeld überprüft und bewertet worden.
Bei den Gebühren für die Metadatenbank sollen nach einem Anreizsystem die Verlage belohnt werden, deren Daten vollständig sind. Bei schlechter Datenqualität kann es dann teurer werden, weil Mehrarbeit anfällt. Als zusätzliches Angebot gibt es eine kostenpflichtige Redaktion. Das Modell wurde im Börsenblatt in der vergangenen Woche vorgestellt. Wichtig sind Schild auch die digitalen Bücher: „Wir wollen, dass jeder E-Book-Titel gemeldet wird.“ Neu ist, dass nicht mehr nach E-Book-Format, sondern nach E-Book-Titeln berechnet wird. Zudem entwickelt die MVB eine Bewertungsdatenbank für den Buchhandel und digitale Verlagsvorschauen.
Website bis 13. Juni ändern
Nadja Kneissler und Peter Kraus vom Cleff vom Vorstand des Verlegerausschusses lobten in Vertretung des Vorsitzenden Matthias Ulmer, der wegen eines Trauerfalls nicht kommen konnte, die Aktivitäten der unterschiedlichen verlegerischen Arbeitskreise von AkV bis AK Kalenderverlage. Sie informierten, dass die Frankfurter Buchmesse im Herbst die Halle 4.2 mit den Fachverlagen mehr Gewicht geben wollten. Kneissl dankte noch einmal Oetinger-Lizenzchefin Renate Reichstein, die den am 6. Februar unterzeichneten Normvertrag für Verlage und Autoren zwischen der Honorarkommission des Verbands der Schriftsteller in ver.di (VS) und der Arbeitsgemeinschaft der Publikumsverlage im Börsenverein auf den Weg gebracht hatte. Unter Applaus dankten die Verleger Matthias Ulmer auch VA-Geschäftsführer Rolf Nüthen und seinem Team für ihr überaus großes Engagement. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang wies die Verleger noch einmal eindringlich darauf hin, sich umgehend an ihn und seine Kollegen von der Rechtsabteilung zu wenden, falls sie ihre Website noch nicht nach dem neuen Verbraucherrecht hin neu ausgerichtet haben. Denn ab 13. Juni wird das neue Verbraucherrecht gültig.