Neue Umsatzsteuerregelung

Künftig wird im Land des Empfängers bezahlt

11. Juli 2014
Redaktion Börsenblatt
Wenn Kunden in Deutschland ab 1. Januar 2015 ein E-Book im europäischen Ausland kaufen, fällt die Umsatzsteuer auch in Deutschland an - dem Bestimmungsland-, und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Dieser Regelung hat heute der Bundesrat zugestimmt, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt.

Mit der Zustimmung zu dieser Regelung durch den Bundesrat wird die europäische Vorgabe endgültig umgesetzt. Im Online-Buchhandel wird sich dadurch vor allem für Amazon, Apple und Google einiges ändern: Mussten die Internethändler mit Europasitz in Luxemburg für ihre E-Books bisher nur drei Prozent Umsatzsteuer abführen, so sind es beim Verkauf in Deutschland künftig 19 Prozent (in Großbritannien 20 Prozent).

Unternehmer, die entsprechende Leistungen erbringen (E-Books gelten steuerrechtlich als "elektronische Dienstleistungen"), müssen sich künftig grundsätzlich in Deutschland umsatzsteuerlich erfassen lassen und hier ihren Melde- und Erklärungspflichten nachkommen, so das Ministerium.

Eine Vereinfachung für Unternehmer, die in ganz Europa Umsätze erzielen, ist der sogenannte "Mini-One-Stop-Shop". Unternehmen in Deutschland können demnach alle in den Mitgliedsstaaten der EU erzielten Umsätze gebündelt über das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg erklären und die Steuer insgesamt entrichten.

Die Neuregelung ist laut BMF im "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" enthalten.