„Das nun rechtskräftige Urteil ist ein wichtiges, positives Signal", sagt Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. Die Entstehung eines „Gebrauchtmarkts" für E-Books und Hörbücher könne weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein. „Im Gegensatz zu gedruckten Büchern können digitale Bücher praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, zudem nutzen sie sich nicht ab. Welchen Grund gäbe es, das Original zu kaufen, wenn es eine riesige Auswahl identischer, aber günstigerer Kopien gibt?", so Sprang. Der Primärmarkt für digitale Inhalte würde komplett zusammenbrechen. Für Verlage würde es unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten, die Autoren angemessen zu vergüten und gemeinsam mit dem Handel weiter an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten, so der Börsenvereins-Justiziar.
Gebrauchtverkauf von E-Books bleibt untersagt
28. August 2014
Ein wichtiges Urteil für die gesamte Buchbranche ist jetzt rechtskräftig: Im Mai 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt, dass Anbieter von E-Book- und Hörbuch-Downloads einen Weiterverkauf der Dateien untersagen dürfen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale war zunächst mit einer Klage gegen einen Online-Händler gescheitert, der eine entsprechende Regelung in seinen Geschäftsbedingungen verankert hat. Nun wurde auch eine Beschwerde gegen das Urteil zurückgezogen.
Gegen die Entscheidung des OLG Hamm, die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zuzulassen, hatte die Verbraucherzentrale zunächst Beschwerde eingelegt. Nun hat sie diese aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht zurückgenommen, wodurch das Urteil rechtskräftig wird, teilt der Börsenverein mit. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte das Verfahren auf Seiten des Online-Händlers begleitet.