Ansgar Ohly, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Bürgerliches Recht, das Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht lehrt, wird am 17. September im Rahmen des Fachprogramms 20 Thesen vorstellen, die sich unter anderem mit Urheberrechtsschranken, Haftungsfragen und der Rechtsdurchsetzung befassen.
In These 11 plädiert Ohly für die Einführung einer "allgemeinen Wissenschaftsschranke", die eine Vergütungspflicht vorsieht, und in die alle bisherigen Teilregelungen (Paragraf 52 a UrhG: "Intranetparagraf", Paragraf 52 b: "Leseterminals in Bibliotheken", Paragraf 53: Privatkopie) Eingang finden sollen. Bei dieser Gelegenheit, so Ohly, solle Paragraf 52a entfristet werden (die gegenwärtige Regelung läuft Ende 2014 aus). "Die Schranke sollte nicht gegenüber Verlagsangeboten subsidiär sein", formuliert Ohly – mit anderen Worten: Verlagsangebote hätten im Zweifelsfall keinen Vorrang gegenüber der gesetzlich garantierten Schranke.
Diesem Vorschlag steht die entsprechende These im Referat Felix Heys diametral gegenüber: "Schrankenregelungen sollten grundsätzlich gegenüber Angeboten auf vertraglicher Grundlage subsidiär sein."
In der Urheberrechtsrunde sind außerdem Arnd Haller, Legal Director Google Deutschland, und Dietmar Harhoff, Direktor am Münchener Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, als Referenten dabei.
Felix Heys Beitrag und die Diskussion um die Fortentwicklung des Urheberrechts sollte nach Ansicht des Börsenvereins von möglichst vielen Branchenjuristen verfolgt werden. Über die Thesen wird auch am Mittwoch und Donnerstag im Plenum des Juristentags diskutiert.
Die Thesen zum Urheberrecht finden Sie im Thesenpapier des Juristentags ab Seite 61.