Webportal informiert über Umstellung der Mehrwertsteuer auf Land des Leistungsempfängers

Ab 1. Januar gilt das Bestimmungslandprinzip

15. Oktober 2014
von Börsenblatt
Die EU-Kommission hat auf ihrer Website Informationen zur Umstellung der Mehrwertsteuer auf das Bestimmungslandprinzip veröffentlicht, die zum 1. Januar 2015 vollzogen wird. E-Books, die etwa aus Luxemburg nach Deutschland geliefert werden, müssen dann nach den Regeln des jeweiligen Empfangslandes besteuert werden – im Beispielsfall also mit 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Das Webportal soll Unternehmen unter anderem dabei helfen, mit dem sogenannten "Mini-One-Stop-Shop"-Verfahren umzugehen. Es sieht vor, dass in Europa tätige Unternehmen ihre Mehrwertsteuererklärungen für alle Länder, in die sie liefern, bei einer einzigen Anlaufstelle abgeben können. Das Portal bietet zudem (jeweils in 26 Sprachen) eine zusammenfassende Beschreibung der neuen Rechtslage, informiert über die Mehrwertsteuerregeln aller EU-Mitgliedsstaaten und führt Adressen wichtiger Ansprechpartner auf.