Webportal informiert über Umstellung der Mehrwertsteuer auf Land des Leistungsempfängers
Ab 1. Januar gilt das Bestimmungslandprinzip
15. Oktober 2014
Die EU-Kommission hat auf ihrer Website Informationen zur Umstellung der Mehrwertsteuer auf das Bestimmungslandprinzip veröffentlicht, die zum 1. Januar 2015 vollzogen wird. E-Books, die etwa aus Luxemburg nach Deutschland geliefert werden, müssen dann nach den Regeln des jeweiligen Empfangslandes besteuert werden – im Beispielsfall also mit 19 Prozent Mehrwertsteuer.