In dem Beschluss des Landgerichts vom 20. Oktober, der sich auf einen Eilantrag des Verlags zur Bestätigung des Insolvenzplans richtet, wird nicht nur die sofortige Beschwerde der Medienholding gegen die Bestätigung des Insolvenzplans auf Kosten der Medienholding zurückgewiesen, sondern auch entschieden, dass die Medienholding die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof zu tragen hat. Wie auf boersenblatt.net berichtet, hatte das höchste deutsche Zivilgericht zunächst die Genehmigung des Insolvenzplans durch das Landgericht Berlin widerrufen und das Verfahren an das Gericht zurückverwiesen. Dabei hatten die Karlsruher Richter gerügt, dass mögliche Benachteiligungen des Minderheitsgesellschafters nicht ausreichend geprüft worden seien.
Update: Die Pressestelle des Kammergerichts Berlin nennt in ihrer Mitteilung auch den Grund, weshalb das Landgericht die sofortige Beschwerde der Medienholding im erneuten Verfahren abgewiesen hat – da "der Durchführung des Plans im Interesse der Erhaltung des Geschäftsbetriebs des Verlages der Vorrang vor den Gläubigerinteressen der Medienholding einzuräumen sei".
Die Medienholding ist nun mit ihrem Versuch, den Insolvenzplan auf dem ordentlichen Rechtsweg zu Fall zu bringen, gescheitert. Das Landgericht Berlin schloss eine weitere Rechtsbeschwerde der Medienholding Hans Barlachs aus. Barlach bleibt nur noch die derzeit ruhende Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, die jetzt – nach Ausschöpfung des ordentlichen Rechtswegs – wieder aufleben wird. Die Verfassungsklage richtet sich gegen die von der Medienholding beanstandete Verletzung des Grundsatzes des "fairen Verfahrens" sowie gegen das novellierte Insolvenzrecht, das möglicherweise Eigentumsrechte von Gesellschaftern beschneidet. Eine aufschiebende Wirkung dürfte das Beschwerdeverfahren in Karlsruhe nicht haben, zumal eine Einstweilige Anordnung gegen den Insolvenzplan zuvor schon abgewiesen worden war. Sollte Barlach vor dem Bundesverfassunggericht Recht bekommen, könnte ihm allenfalls eine Entschädigung gezahlt werden.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin ist nun der Weg zur Umsetzung des Insolvenzplans frei. Im Anschluss an den Beschluss des Landgerichts Berlin kann nun das Insolvenzgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren aufheben und der Wandel der Rechtsform des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vollzogen werden. Der Verlag geht davon aus, dass die Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen des Insolvenzplans im Laufe des 1. Quartals 2015 abgeschlossen sein wird und trifft derzeit die entsprechenden Vorbereitungen.