Der Kölner Entwurf will nun über die Erhöhung des administrativen Aufwands der Verwerter, z.B. Begründungs- und Auskunftsverpflichtungen, Begrenzung der Laufzeiten von Urheberverträgen und damit der Verteuerung des Rechteerwerbs den Anreiz zum Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln erhöhen. Eine kollektive Klagebefugnis im Bereich der Befolgung von gemeinsamen Vergütungsregeln solle das „Phänomen Blacklisting“ verhindern.
Die von Peifer und Frey initiierte Diskussion mit Autoren und Verwertern nahm einen durchaus kontroversen Verlauf. Die Teilnehmer des ersten Panels zum Urhebervertragsrecht in Buch- und Presseverlagen (der Autor Georg M. Oswald, der Justiziar von C. H. Beck, Bernhard von Becker, Martin Soppe von Gruner + Jahr sowie Stefan Endter vom DJV) reagierten mit Ausnahme von Stefan Endter verhaltend bis ablehnend auf den Gesetzesvorschlag. Bernhard von Becker und Georg M. Oswald, Autor und Verleger des Berlin Verlags, befürchteten, dass eine zu bürokratische Handhabung das Vertrauensverhältnis zwischen Autoren und Verwertern untergraben würde. Für einen Verlag sei beispielsweise der in dem Entwurf vorgesehene automatische Rechterückfall nach zehn Jahren nicht praktikabel.
Im Übrigen, so Diskutanten aus dem Publikum, sei es nicht hilfreich, das Urhebervertragsrecht isoliert zu diskutieren. Die Welt von Inhalteproduzenten und -konsumenten verändere sich dramatisch, und heute stelle der Verteilungskampf zwischen Verwertern und großen Internetkonzernen eine ungleich größere Herausforderung dar.
Peifer und seine Ko-Autoren planen, den Gesetzesvorschlag trotz der kritischen Einwände zu veröffentlichen. Er soll zusammen mit den Stellungnahmen von Panel-Teilnehmern dem Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), übergeben werden. Man darf gespannt sein, welche Vorschläge sich in einem offiziellen Gesetzentwurf des Ministeriums zum Urhebervertragsrecht wiederfinden werden.
Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang kann sich für den Gesetzesvorschlag nicht erwärmen: "Man merkt dem 'Kölner Entwurf' zum Urhebervertragsrecht an, dass keine Erfahrungen von Experten aus der Praxis eingeflossen sind. Würden die vorgeschlagenen Regelungen Gesetz, bekämen die Urheber Steine statt Brot, weil viele Werke gar nicht mehr verlegt werden könnten."