Rahmenvertrag zwischen VG Wort und KMK über Intranetnutzung

Weitere Hochschulen winken ab

8. November 2016
von Börsenblatt
Immer mehr Hochschulen wollen dem Anfang Oktober geschlossenen Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz nicht beitreten. Update: Die VG ist offen für Gespräche mit den Hochschulen.

Wie berichtet, hatte die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen beschlossen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten − ebenso entschieden haben auch Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein. Angestrebt wird eine Neuverhandlung.

Es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Landeshochschul- oder -rektorenkonferenzen hinzukommen, eine Anfrage von boersenblatt.net läuft. Gefordert wird von den Konferenzen eine Neuverhandlung des Rahmenvertrags. Im Unterschied zu früheren Rahmenverträgen müssen alle Hochschulen explizit der Vereinbarung beitreten.

Robert Staats, Geschäftsführer der VG Wort, signalisierte Gesprächsbereitschaft: "Die VG Wort ist gerne bereit, mit den Hochschulen über eine – möglichst praktikable – Umsetzung des Rahmenvertrages zu sprechen."

Am 8. November fand eine Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Mainz statt. Diese sollte sich zwar mit der Thematik befassen, ein Beschluss dazu sei aber nicht geplant, so eine Sprecherin, da die KMK Vertragspartnerin der VG Wort sei. Die KMK erklärte auf Anfrage, sich zu einem späteren Zeitpunkt äußern zu wollen.

Bayern und Baden-Württemberg beklagen "unglaublichen Aufwand"

Die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und die Bayerische Universitätenkonferenz, der neun beziehungsweise elf Hochschulen angehören, teilten in einer gemeinsamen Presseinformation mit, dass sich die Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten der jeweiligen Hochschulen "entschieden gegen einen Beitritt zu der vor kurzem zwischen Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ausgesprochen haben".

Die neue Regelung würde einen "unglaublichen Aufwand" bedeuten, "den unsere Lehrenden nicht leisten können", lässt sich die Vorsitzende der bayerischen Universitätenkonferenz, Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg, zitieren. Und der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, der Stuttgarter Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel, ergänzt: "Wir bedauern diese bürokratische Regelung, die für unsere Studierenden große Nachteile mit sich bringt. Statt die Lehrmaterialien für ihre Seminare und Kurse mit wenigen Mausklicks einsehen zu können, wie es in der modernen Lehre mittlerweile üblich ist, müssen die Studierenden nun jeden Text selbst recherchieren."

Das sei ein großer Nachteil, so Doering-Manteuffel, zumal die elektronischen Semesterapparate ohnehin nicht öffentlich zugänglich seien, sondern nur angemeldeten Teilnehmern zur Verfügung stünden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die VG Wort für Lizenzgebühren von absehbar nur wenigen tausend Euro je Universität die bisherige Pauschalvergütung ablehne und vor dem Bundesgerichtshof die Verpflichtung zur Einzelfallabrechnung erstritten habe.

Rückkehr zur Pauschalabrechnung gewünscht

Die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und die Bayerische Universitätenkonferenz seien sich darin einig, heißt es weiter, dass rasch Auswege aus der gegenwärtigen Situation gefunden werden müssen. "Wir hoffen sehr, dass sich die VG Wort hier noch kurzfristig bewegt und die bewährte Pauschalabrechnung wieder zulässt", so die beiden Vorsitzenden. Ansonsten sei der Bund gefordert, eine entsprechende rechtliche Regelung zu erlassen und eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsbarriere bei der Verwendung elektronischer Textauszüge zu schaffen. Die Digitalisierung der Hochschullehre dürfe nicht durch bürokratische Regelungen massiv behindert werden.

Weitere Landeskonferenzen lehnen Rahmenvertrag ab

Auch die fünf Mitgliedshochschulen der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) haben einer Mitteilung auf ihrer Website zufolge einstimmig erklärt, dem Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach §52a UrhG nicht beizutreten. Weiter heißt es: "Die KHU schließt sich der Auffassung der HRK [Hochschulrektorenkonferenz] an, wonach das Interesse der Rechteinhaber(innen) an einer angemessenen Vergütung anzuerkennen ist, eine Einzelfallerhebung der Nutzungen gemäß § 52a UrhG allerdings weder sachdienlich noch in Anbetracht der entstandenen Kosten verhältnismäßig ist."

Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen hatte, wie berichtet, den Rahmenvertrag bereits abgelehnt. Weiter teilten auf Anfrage von boersenblatt.net folgende Landesrektorenkonferenzen mit, dass sie dem Rahmenvertrag nicht beitreten wollen:

  • die Bremische Landesrektorenkonferenz. Die Universität und Hochschulen im Land Bremen werden sich "zusammen mit der HRK für die Wiederaufnahme der Verhandlung einsetzen", teilt Eberhard Scholz, Leiter der Pressestelle der Universität Bremen mit.
  • die Landesrektorenkonferenz Mecklenburg-Vorpommern mit sechs Hochschulen
  • die Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen. Auch hier hätten die 14 angeschlossenen Universitäten "unisono beschlossen", dem Rahmenvertrag nicht beizutreten, informiert ein Sprecher der LRK.
  • die Landesrektorenkonferenz Schleswig-Holstein (11 Hochschulen) hat am 25. Oktober empfohlen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Die LRK sieht als Lösung einer Neuverhandlung einen dritten Weg zwischen Pauschal- und Einzelabrechnung.

Auch die Universität des Saarlandes "wird der Rahmenvereinbarung nach derzeitigem Stand nicht beitreten", informiert Thilo Offergeld vom Präsidialbüro auf Anfrage. Weiter heißt es: "Das Universitätspräsidium wird den weiteren Gang der Debatte aufmerksam verfolgen und insbesondere den Empfehlungen der HRK besondere Aufmerksamkeit schenken". Über die anderen Hochschulen im Saarland könne er keine Aussagen machen, so Offergeld.

In Hamburg und Sachsen sind die Gespräche über den Rahmenvertrag laut Auskunft noch nicht abgeschlossen. Die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz will darüber in ihrer nächsten Sitzung am 18. November beraten, so eine Sprecherin.

Hintergrund

Für Details zum neuen Rahmenvertrag, siehe Archiv: "Viele Hochschulen wollen nicht mitziehen".