Die Stellungnahme der Historischen Kommission im Wortlaut:
"Schon 1848/49 haben deutsche Buchhändler und Verleger für die Paulskirchenversammlung den Grundstock einer Parlamentsbibliothek zur Verfügung gestellt. Die deutsche Demokratie, darüber bestand Einigkeit, sollte ihre Wurzeln auch in der schriftlichen Überlieferung haben. Dieser Buchbestand befindet sich heute in der 'Deutschen Nationalbibliothek' (DNB) in Leipzig.
Die 1912 auf Initiative des 'Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig' gegründete 'Deutsche Bücherei' nahm 1913 ihre Sammlungstätigkeit als zentrale deutsche Archivbibliothek auf. Der Zweite Weltkrieg und die deutsche Teilung führten 1946 zur Gründung der 'Deutschen Bibliothek' in Frankfurt am Main. Mit der Wiedervereinigung wurden die Standorte Leipzig und Frankfurt zunächst unter der Bezeichnung 'Die Deutsche Bibliothek' vereinigt, bis sie 2006 durch Gesetz in 'Deutsche Nationalbibliothek' (DNB) umbenannt wurden.
Seither wird der gesetzliche Auftrag wahrgenommen, als nationale Archivbibliothek sämtliche in Deutschland veröffentlichte gedruckte ('körperliche Werke') und digitale Medien ('Medienwerke in unkörperlicher Form') an beiden Standorten zu sammeln und gemeinsam zu verzeichnen. Beide Standorte erhalten je ein gesetzliches „Pflichtexemplar“ jeder in der Bundesrepublik Deutschland erscheinenden Veröffentlichung, ebenso wie jeder Übersetzung eines zuerst in deutscher Sprache publizierten Werks.
Die Erfüllung des Sammlungsauftrags, die Aufgabe der Verzeichnung als Nationalbibliographie und die Bereitstellung für die Präsenznutzung hat sowohl in Frankfurt am Main als auch in Leipzig aus nachvollziehbaren Gründen immer wieder Erweiterungsbauten erforderlich gemacht.
2018 hat der Verwaltungsrat der 'Deutschen Nationalbibliothek' in Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Monika Grütters (CDU) und mit dem Sächsischen Ministerium für Finanzen am Standort Leipzig die notwendige fünfte Ausbaustufe beschlossen. Die Planung für ein klimatisiertes Magazingebäude wurde aufgenommen und durch einen Architekturwettbewerb mit Zuschlag an das Dresdner Büro Code Unique vergeben.
Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer (parteilos) hat am 5.3.2026 konzeptionelle Überlegungen ins Gespräch gebracht, das gesetzliche Pflichtexemplar 'weitestgehend digital' umzugestalten. Das würde den geplanten Erweiterungsbau in Leipzig überflüssig machen. Diesen Überlegungen folgend, hat er angekündigt, das Bauvorhaben nicht zum Haushalt anzumelden, was den Stopp des Vorhabens bedeutet.
Als Historische Kommission des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels kritisieren wir den durch diese Maßnahme faktisch erzwungenen Eingriff in das Pflichtexemplargesetz.
- Wir sind der Überzeugung, dass das kulturelle Gedächtnis der Nation nicht ausschließlich in digitaler Form archiviert werden kann.
- Wir weisen diesen Eingriff in die in jahrelangen verantwortungsvollen Beratungen entstandenen Arbeitsergebnisse, der Aufsichtsgremien entschieden zurück.
- Wir kritisieren eine unzureichend begründete Entscheidung, die sich bedenkenlos und unabgestimmt über die Vorgaben des 'Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek' hinwegsetzt."
Prof. Thedel v. Wallmoden
Verleger
Vorsitzender der Historischen Kommission des Börsenvereins
Prof. Dr. Christine Haug
LMU München, Zentrum für Buchwissenschaft
Stellvertretende Vorsitzende der Historischen Kommission des Börsenvereins