Deutscher Buchhandlungspreis

Schwankende Weltkugel fordert Unterlassungserklärung von Weimer

20. März 2026
Redaktion Börsenblatt

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte in einem Interview erklärt, bei den drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchläden handele es sich um "politische Extremisten". Eine der Buchhandlungen hat ihn nun deswegen abgemahnt.

Außenaufnahme des Buchladens zur schwankenden Weltkugel

Buchhandlung zur schwankenden Weltkugel

Es geht um eine Äußerung des Kulturstaatsministers in der "Zeit" vom 18. März. Der entsprechende Satz lautet: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun", berichtet die "Zeit". So begründet Weimer den Ausschluss der drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis 2025.

Die Buchhandlung "Zur Schwankenden Weltkugel" in Berlin, eine der drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen, hat den BKM am 19. März abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung aufgefordert, teilt deren Rechtsanwalt Jasper Prigge in einer Presseinformation mit. Sollte die Behörde der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist bis zum 23. März 2026, 12 Uhr, nachkommen, müsse sie mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin rechnen.

"Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend", erklärt Prigge. "Bewertungen staatlicher Stellen müssen auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen." Sollte der BKM seine Diffamierung nicht zurücknehmen, werde er vor Gericht darlegen müssen, was gegen die Buchläden vorliegen soll. Er könne sich nicht weiter hinter einem "angeblichem Geheimschutz" verstecken.

Die Abmahnung beanstandet, so Prigge, dass die Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Amtliche Äußerungen müssten sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes orientieren. Dafür sei erforderlich, dass ausreichende Belege vorliegen. Wenn der BKM auf eine Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz verweise, wonach angeblich Erkenntnisse in Bezug auf die Buchhandlungen vorliegen sollen, stelle dies keine ausreichende Tatsachengrundlage dar. Denn es handele sich ebenfalls um eine Einschätzung, die durch konkrete Tatsachen gedeckt sein müsste.

Stand der Klage der drei Buchhandlungen

Zusätzlich würden die drei Buchhandlungen aufgrund der Äußerungen von Wolfram Weimer die Aufklärung vorantreiben und hätten einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Laut Herrn Weimer hätten "Fachbeamte, die sich in der Buchhandlungsszene sehr gut auskennen, grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit" der drei Buchhandlungen gehabt. Auf die sodann erfolgte Anfrage über das Innenministerium beim Verfassungsschutz habe dieser mitgeteilt, dass "hier etwas Ernsthaftes" vorliegen würde.

"Wir machen nun Zugang zu allen internen Nachrichten zwischen den Referaten, Abteilungen und Leitungsebenen geltend, die im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2025 entstanden sind", so Sven Adam, Anwalt der Buchhandlung "Rote Straße" aus Göttingen.

Zum Informationsanspruch würden auch Sitzungsprotokolle, Vermerke, Gesprächsnotizen und sonstige Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Konzeption, Durchführung, Preisvergabe oder der Ablehnung von Bewerbungen zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025 erstellt wurden gehören, soweit sie nicht der begründeten Geheimhaltung unterliegen. "Die Öffentlichkeit soll erfahren, was die angeblichen Fachbeamten zur Infragestellung der Entscheidung der Jury qualifiziert und was das 'Ernsthafte' sein soll, was angeblich vorliegt."

Weimer hatte nicht nur die Preisverleihung abgesagt, sondern auch seinen Rundgang auf der Leipziger Buchmesse und anschließend den mit Spannung erwarteten Auftritt in der Deutschen Nationalbibliothek, deren Erweiterungsbau er stoppen wollte. Bei der Eröffnung der Buchmesse war er jedoch anwesend, hielt eine Rede. Mehr dazu hier: