Zusätzlich würden die drei Buchhandlungen aufgrund der Äußerungen von Wolfram Weimer die Aufklärung vorantreiben und hätten einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Laut Herrn Weimer hätten "Fachbeamte, die sich in der Buchhandlungsszene sehr gut auskennen, grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit" der drei Buchhandlungen gehabt. Auf die sodann erfolgte Anfrage über das Innenministerium beim Verfassungsschutz habe dieser mitgeteilt, dass "hier etwas Ernsthaftes" vorliegen würde.
"Wir machen nun Zugang zu allen internen Nachrichten zwischen den Referaten, Abteilungen und Leitungsebenen geltend, die im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2025 entstanden sind", so Sven Adam, Anwalt der Buchhandlung "Rote Straße" aus Göttingen.
Zum Informationsanspruch würden auch Sitzungsprotokolle, Vermerke, Gesprächsnotizen und sonstige Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Konzeption, Durchführung, Preisvergabe oder der Ablehnung von Bewerbungen zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025 erstellt wurden gehören, soweit sie nicht der begründeten Geheimhaltung unterliegen. "Die Öffentlichkeit soll erfahren, was die angeblichen Fachbeamten zur Infragestellung der Entscheidung der Jury qualifiziert und was das 'Ernsthafte' sein soll, was angeblich vorliegt."
Weimer hatte nicht nur die Preisverleihung abgesagt, sondern auch seinen Rundgang auf der Leipziger Buchmesse und anschließend den mit Spannung erwarteten Auftritt in der Deutschen Nationalbibliothek, deren Erweiterungsbau er stoppen wollte. Bei der Eröffnung der Buchmesse war er jedoch anwesend, hielt eine Rede. Mehr dazu hier: