US-Präsident scheitert zunächst vor Gericht

Trump muss New York Times-Klage überarbeiten

22. September 2025
Redaktion Börsenblatt

Ein US-Bundesrichter hat eine Verleumdungsklage von US-Präsident Donald Trump gegen die New York Times und Penguin Random House vorerst aus formalen Gründen zurückgewiesen. In den nächsten 28 Tagen könne Trump die Klageschrift jedoch überarbeiten. 

Laut übereinstimmenden Medienberichten hat ein US-Gericht hat die 15-Milliarden-Dollar-Klage (umgerechnet circa 12,7 Mrd. Euro) von US-Präsident Donald Trump gegen die "New York Times" und Penguin Random House vorerst abgewiesen. Trump hatte Anfang der vorigen Woche bekannt gegeben, dass er wegen angeblicher Verleumdung vor dem Gericht im Bundesstaat Florida gegen die New York Times und mehrere ihrer Journalisten klagt. Dabei geht es auch um das Buch "Lucky Loser", das bei Penguin Random House erschienen ist und von Journalisten der New York Times verfasst wurde.

Die Klageschrift sei zu detailliert und zu lang und entspreche damit nicht den formalen Anforderungen, begründete Bundesrichter Steven Merryday seine Entscheidung. Er räumte Trump 28 Tage Zeit ein, um das Schreiben zu überarbeiten und neu zu formulieren. Üblicherweise müsse die Klageschrift "fair, präzise, direkt, nüchtern" sein, so der Richter. In der bisherigen Fassung umfasse die Klage 85 Seiten, obwohl sie nur zwei Fälle von Verleumdung geltend mache. Eine Beschwerde sei kein Megafon für Öffentlichkeitsarbeit, kritisierte er den Stil. Merryday forderte Trump auf, die Neufassung auf maximal 40 Seiten zu begrenzen.

Ein Sprecher von Trumps Rechtsteam erklärte gegenüber CNBC zur Anordnung des Richters: Präsident Trump werde die Fake News im Rahmen dieser einschneidenden Klage gegen die New York Times, ihre Reporter und Penguin Random House weiterhin zur Rechenschaft ziehen, und zwar im Einklang mit den Anweisungen des Richters.

"Unseriöse Klage"

Diese Klage sei unseriös und werde mit ziemlicher Sicherheit vor Gericht keinen Bestand haben, wenn sie erneut eingereicht und zugelassen wird, schreibt Summer Lopez vom PEN America in einem Gastbeitrag für die "Los Angeles Times". Aber hier gehe es nicht darum, Rechtsstreitigkeiten zu gewinnen, sondern darum, die Betroffenen zu diffamieren und zu belasten, sie in Bedrängnis zu bringen und sie zu einem Vergleich zu drängen und ein allgemeines Exempel zu statuieren, das andere Institutionen davon abhalte, Artikel oder Bücher zu veröffentlichen, die den Zorn des Präsidenten erregen könnten. Die Taktik sei nicht überraschend; sie folgt einem Drehbuch, das unter anderem von Viktor Orban in Ungarn und Wladimir Putin in Russland umgesetzt wurde.

Es gebe einen Grund, warum der erste Verfassungszusatz sowohl die Rede- als auch die Pressefreiheit schützt: Ohne Verbreitung sei Meinungsäußerung nicht so wirkungsvoll. "Neben den Nachrichtenmedien ermöglichen es uns auch Buchverlage, die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie vermitteln einem großen Publikum unabhängige Gedanken. Und damit sorgen sie dafür, dass unsere Demokratie überlebt. Die Klage gegen Penguin Random House mag leichtfertig gewesen sein, aber sie ist nicht bedeutungslos. Worte auf einer Seite sind immer von Bedeutung", so Summer Lopez.