Neues Urteil im Fall Stadtbücherei Münster

Warnhinweis doch nicht erlaubt

9. Juli 2025
Redaktion Börsenblatt

Das Verwaltungsgericht Münster hatte im April befunden, Warnhinweise in zwei von der Stadtbücherei Münster zur Ausleihe gestellten Büchern seien erlaubt. Dem hat nun das Oberverwaltungsgericht in Münster widersprochen, wie der "Spiegel“ meldet.

Außenansicht der Stadtbücherei Münster

Die Beschwerde des Autors, der in seinem Werk u.a. die bemannte Mondlandung negiert, hatte damit im zweiten Anlauf Erfolg. Die Stadtbücherei Münster hatte 2024 zwei Bücher ihres Bestands mit einem Einordnungshinweis versehen, der in seiner letzten Fassung wie folgt lautet: "Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt."

Das OVG befand, in dem Buch enthaltene Meinungen würden dadurch abgewertet. Bibliotheken dürften die Anschaffung von Büchern ablehnen, aber keine negativen Wertungen am Bestand anbringen.