Bislang ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, in dem öffentliche Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen mit Personal öffnen dürfen. Gemäß des seit Oktober 2019 geltenden Bibliotheksstärkungsgesetzes dürfen die Kommunen dort die Angestellten bis zu sechs Stunden einsetzen. Bundesweit ist dies allerdings nicht möglich. Laut Bundesarbeitszeitgesetz dürfen zwar die wissenschaftlichen Bibliotheken sonntags öffnen, öffentliche Bibliotheken aber nicht.
2023 war ver.di mit einer Klage gegen das nordrhein-westfälische Bibliotheksstärkungsgesetz beim Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Daraufhin hatte ver.di Revision eingelegt. Am 11. Dezember 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht diese Revisionsklage nun abgewiesen.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes, Volker Heller, begrüßte das Urteil; die sonntägliche Öffnung stärke die Bibliotheken "in ihrer Funktion als Kultur- und Begegnungsorte. Denn gerade für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark eingebundene Menschen ist ein Bibliotheksbesuch oftmals nur am Sonntag möglich." In Nordrhein-Westfalen zeige sich, "wie gewinnbringend die Sonntagsöffnung sowohl für die Nutzer:innen als auch für die Bibliotheken ist. Diese Möglichkeit sollten alle Bundesländer erhalten und sich dem Beispiel NRW anschließen können. Wir fordern daher den Bund erneut auf, das Bundesarbeitszeitgesetz entsprechend anzupassen."