Fachgruppenversammlung Verlage

Großes Dankeschön an Rechtsabteilung und Berliner Büro

6. November 2024
Sabine van Endert

"Fokus Verlage", die digitale Fachgruppenversammlung des Ausschusses für Verlage, hat am Dienstag getagt. Unter der Moderation des neuen VA-Vorsitzenden Jo Lendle wurden von E-Lending bis Produktsicherheitsverordnung diverse Rechtsthemen in den Blick genommen – und es wurden die Themen vorgestellt, die der Ausschuss sich für die kommende Amtsperiode gesetzt hat. 

Jo Lendle

Zum Auftakt der Sitzungsperiode stellte der VA-Vorsitzende Jo Lendle (Hanser Verlag) den 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern den neu gewählten Ausschuss für Verlage vor, der aus Doris Janhsen (Droemer Knaur), Jonathan Beck (C.H. Beck, entschuldigt), Christian Schumacher-Gebler (Bonnier Media Deutschland), Nicola Bartels (Rowohlt Verlag, entschuldigt), Steffi Bieber-Geske (Biber & Butzemann), Barbara Budrich (Verlag Barbara Budrich, entschuldigt), Grusche Juncker (PRHV, München), Joachim Kaufmann (Carlsen), Franziska Schiebe (Beltz) und Monika Schlitzer (Dorling Kindersley) besteht.

Jo Lendle © Mathis Beutel, Dr. Doris Janhsen © Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH, Dr. Jonathan Beck © Christoph Mukherjee, Christian Schumacher-Gebler © Bonnier Media, Nicola Bartels © Asja Caspari, Steffi Bieber-Geske © Kerstin Sönnichsen, Barbara Budrich © Nina Schoener Fotografie, Grusche Juncker © Peter von Felbert, Joachim Kaufmann © Sascha Wysk, Franziska Schiebe © privat, Monika Schlitzer © DK Verlag

KI, Audio, Konzentration im Handel

Bei der Vorstellung der Themen, die der neue Ausschuss für Verlage sich auf die Agenda gesetzt hat, nannte Jo Lendle die Künstliche Intelligenz als erstes: Man werde sich mit KI in all ihren Ausformungen von Text- und Bildproduktion über Wahrnehmungsgenerierung und Arbeitserleichterungen in Verlagen beschäftigen, aber auch mit der Notwendigkeit, die Verlagsinhalte vor KI-Nutzung zu schützen, so Lendle. Weitere Tätigkeitsfelder sind das Erstarken von Audio, verbunden mit der Frage, wie sich Lesen und Hören gegenseitig beeinflussen, die Konzentration im Handel und, fortlaufend, die rechtlichen Rahmenbedingungen. Außerdem haben die Publikumsverlage eine Untergruppe gegründet, die sich mit englischsprachiger Literatur auf dem deutschen Buchmarkt beschäftigt.

E-Lending: Streit mit Bibliotheken vorerst beendet

Der stellvertretende VA-Vorsitzende Christian Schumacher-Gebler referierte noch einmal den bald 15 Jahre währenden Streit mit den Bibliotheksverbänden rund um die Kernfrage, ob Bibliotheken jedes Buch sofort nach Erscheinen als E-Book per Onleihe verleihen dürfen. Wie berichtet, haben sich die Beteiligten des Runden Tisches E-Lending nun auf Empfehlungen geeinigt. Darin heißt es u.a.: "Wir empfehlen alternative Lizenzmodelle zu entwickeln, auf deren Basis Verlage jeweils in einer freien Verhandlungssituation bereit sein könnten, E-Books früher als bisher (derzeitig gelebte Windowingfristen) an die Bibliotheken abzugeben." Das Gute sei, dass die Politik unter Berücksichtigung der E-Lending-Studie der Abschaffung des Windowing eine Absage erteilt hat, so Schumacher-Gebler. Die wichtigsten Studienergebnisse lesen Sie hier.

Aufschub in Sachen Entwaldungsverordnung

Dan-Esra Gloe, Referent im Berliner Büro des Börsenvereins, erläuterte den Stand zur EU-Entwaldungsverordnung. Nach der EU-Kommission sollen die Bestimmungen der Verordnung nicht verändert werden, doch am 13./14 November wird über einen Aufschub der Anwendung der Verordnung um 12 Monate abgestimmt. Die neue Version der FAQ sowie die Leitlinien der EU-Kommission seien hilfreich, einige Formulierungen seien aber nach wie vor unklar, so Gloe. Der Verband setze sich weiter dafür ein, verhältnismäßige und realistische Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Verordnung zu erreichen, wozu auch die Verhältnismäßigkeit bei den Sanktionen gehöre. "Wir bearbeiten das Thema von drei Seiten: Auf der politischen Ebene, in einer Taskforce, die sich mit der Umsetzung in den Verlagen beschäftigt, und bezüglich der juristischen Auslegung der Verordnung", sagte Reinhilde Rösch, Anwältin in der Rechtsabteilung des Verbands. Für diesen Einsatz bedankten sich die Teilnehmenden sehr herzlich. Ein FAQ zur Entwaldungsverordnung des Börsenvereins finden Sie hier!

„Adventsrabatt“, Produktsicherheitsverordnung, Quellensteuer

Schon lange begleitet den Verband auch der Preisbindungsstreit um Ebays "10 Prozent Adventsrabatt" von 2019. Ebay verteidigt sein Vorgehen unter anderem mit dem Argument, dass es selbst die rabattierten 10 Prozent des Kaufpreises gegenüber den Verkäufer:innen der Bücher ausgleiche. Im März 2023 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage des Börsenvereins gegen Ebay wegen Verstoßes gegen die Buchpreisbindung abgewiesen. Eine gesetzliche Klarstellung für das Problem Ebay Adventsrabatt wurde auf den Weg gebracht, ein Entwurf des BMWK (Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) soll im ersten Quartal 2025 im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Wir setzen uns aber noch für eine umfassendere Lösung des Problems von Dreiecksverhältnissen, "eine der wenigen Lücken im Preisbindungsgesetz" (Rösch) ein.

Am 13. Dezember ist "ein neues Schmankerl der EU" (Rösch) in Kraft getreten, die Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die für alle erstmals in den Verkehr gebrachten Produkte gilt. Verlage müssen künftig für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und in einer technischen Dokumentation festhalten. Die Risikoanalyse sei als gedanklicher Vorgang zu verstehen. Welche Pflichten sich im Detail ergeben, können Börsenvereinsmitglieder hier nachlesen.

Ein großes Problem für viele Verlage sind die stark gewachsene Bearbeitungsdauer und der bürokratische Aufwand für das Quellensteuerabzugsverfahren bei grenzüberschreitenden Lizenz-Zahlungen. Eine Umfrage des BDI soll den tatsächlichen Aufwand und die Hindernisse erfassen, um diese Ergebnisse an politische Entscheidungsträger weiterzugeben. Noch bis zum 15. November können sich Verlage und andere Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft beteiligen. Zur Umfrage gelangen Sie hier.