Fachgruppenversammlung Verlage

Neuer Verleger-Ausschuss für kommende Amtszeit gewählt

4. Oktober 2021
von Börsenblatt

In neuer Besetzung: Die Fachgruppenversammlung Verlage des Börsenvereins hat heute turnusgemäß über die neue Aufstellung des Verleger-Ausschusses (VA) und seines Vorstands für die Amtszeit von 2021 bis 2024 entschieden. Nadja Kneissler wurde in ihrem Amt als Vorsitzende des Gremiums bestätigt. Neu in Ausschuss und VA-Vorstand ist Doris Janhsen.

Die gewählten Spartenvertreter*innen nehmen am Samstag nach der Frankfurter Buchmesse, am 30. Oktober 2021, ihre Arbeit auf.

Die Zusammensetzung des Verleger-Ausschusses für die neue Amtsperiode:

  • Dr. Nadja Kneissler (Delius Klasing Verlag, Bielefeld) – Vorsitzende
  • Dr. Doris Janhsen (Verlagsgruppe Droemer Knaur, München) – stellvertretende Vorsitzende
  • Christian Schumacher-Gebler (Bonnier Gruppe Deutschland, München) – stellvertretender Vorsitzender
  • Björn Bedey (Bedey & Thoms Media, Hamburg)
  • Barbara Budrich (Verlag Barbara Budrich, Leverkusen-Opladen)
  • Grusche Juncker (Goldmann, Luchterhand, btb, Wunderraum, Mosaik, Kailash, Arkana und PRHV, München)
  • Joachim Kaufmann (Carlsen Verlag, Hamburg)
  • Jo Lendle (Hanser Verlag, München)
  • Johann Meiner (Felix Meiner Verlag, Hamburg)
  • Dr. Constanze Neumann (Aufbau Verlage, Berlin)
  • Monika Schlitzer (Dorling Kindersley Verlag, München)

 

Für Nadja Kneissler ist es die zweite Amtszeit als Vorsitzende. Sie vertritt die Sparte Verlage damit weiter im Vorstand des Börsenvereins. Auch Christian Schumacher-Gebler wurde zum zweiten Mal als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Doris Janhsen ist neu im Ausschuss und VA-Vorstand.

 

Die Mitglieder des Verleger-Ausschusses starten mit ihrem Ehrenamt in eine herausfordernde Zeit: Wachsender Kostendruck, E-Lending, Urheberrecht, digitale Geschäftsmodelle und Nachwuchsmangel sind nur einige der drängenden Themen, die die Verlagsbranche aktuell umtreiben und für die es zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln und existenzsichernde Rahmenbedingungen mitzugestalten gilt.