20 Jahre Buchpreisbindung in Deutschland

"Preisbindung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen"

2. November 2022
von Alexander Skipis

Vor 20 Jahren ist das Gesetz über die Preisbindung für Bücher in Kraft getreten. Es schützt die Vielfalt des Angebots wie auch des Handels bis heute. Der ehemalige Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins mahnt die Branche, den Bestand dieses Gesetzes jetzt nicht leichtfertig zu gefährden.

Unser Autor Alexander Skipis war von 2005 bis 2021 Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. 

Am 1. Oktober 2002 ist das Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz) in Kraft getreten. Dem ging eine intensive Lobbyarbeit des Börsenvereins voraus. Notwendig war dies geworden, da die bislang auf freiwilligen Absprachen beruhende Preisbindung bei Büchern auf europäischer Ebene unter EU-kartellrechtlichen Gesichtspunkten kritisch gesehen wurde, obwohl sie im deutschen Recht zulässig war. 

Es war also höchste Zeit, das Preisbindungsgesetz Europa-sicher zu verankern – ein Erfolg des Börsenvereins, der nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Der Bundestag hat das Gesetz einstimmig beschlossen, ein politischer Konsens über alle Parteigrenzen hinweg. 

Die Ziele des Preisbindungsgesetzes, die in § 1 geregelt sind, richten sich auf den »Erhalt eines breiten Buchangebotes« und zugleich darauf, »dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert«.

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