Bei Nutzung von Google Fonts

Rechtsabteilung warnt vor Forderungen nach Schadensersatz

8. September 2022
von Börsenblatt

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins rät Unternehmen zu prüfen, ob sie Google Fonts einsetzen. Denn es gibt einen Unterschied zwischen einer dynamischen und einer rein lokalen Nutzung der Schriften.

Google bietet über das Programm "Fonts" die freie, also kostenlose Nutzung von Schriften in Websites an. Das hat Charme, allerdings auch datenschutzrechtliche Tücken. Denn über den Seitenaufruf werden durch die eingebundenen Schriften Daten erfasst, nämlich die IP-Adresse des aufrufenden Nutzers, und je nach Einstellung an Google in die USA übermittelt. Technisch ist es so, dass mit dem Seitenaufruf eine Verbindung zum Server von Google in den USA hergestellt und die angeforderte Schriftart unmittelbar geladen und ausgespielt wird (sog. dynamische Einbindung der Schriften).

Erster Fall landete vorm Landgericht München

Am 20.01.2022 hatte das Landgericht München I über einen solchen Fall zu entscheiden (Az. 3 O 17493/20). Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es durch die Übermittlung zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts und zu einem Datenschutzverstoß kommt. Dem Betroffenen stehe hier also ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch zu. Das Gericht bezifferte den Schadensersatzanspruch mit 100 Euro.

In der Rechtsabteilung des Börsenvereins werden Fälle gemeldet, in denen Händler und Verlage von Privatpersonen angeschrieben und mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von eben 100,- Euro konfrontiert werden. Dabei wird nicht förmlich abgemahnt, sondern bloß auf die Zahlung dieses Betrages bestanden. Nach dem Duktus der Schreiben kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um planvolle und breit angelegte Aktionen handelt, um massenhaft jene 100 Euro einzufordern.

Unbedingt prüfen: Wie wird Google Fonts eingesetzt?

Deswegen: Unternehmen sollten sofort prüfen, ob sie Google Fonts einsetzen. Sollte dies der Fall sein, wäre es dringend anzuraten, von der dynamischen auf eine rein lokale (= statische) Nutzung der Schriften umzustellen. Bei der lokalen Nutzung werden die Schriften im Vorfeld bei Google heruntergeladen und hiernach vom Server des Seitenbetreibers selbst geladen. Eine Übertragung in die USA bedarf es dann nicht mehr und sie findet auch nicht mehr statt. Bei einer solchen lokalen Nutzung der Schriften sind etwaige Schadensersatzforderungen unbegründet.