Schulbuchgeschäft

Schulen gezielt ansprechen

23. Januar 2026
Sabine Cronau

Beim Schulbuchgeschäft in NRW gibt es Änderungen. Im Interview erläutern Reinhilde Rösch und Alexander Kleine den aktuellen Stand.

Schulbuchgeschäft

NRW hat die Unterschwellenvergabe für öffentliche Aufträge und damit auch fürs Schulbuch neu geregelt – und zwar für alle Aufträge bis zu einem Volumen von 216.000 Euro netto. Ab dieser Schwelle ist nach EU-Recht eine europaweite Ausschreibung verpflichtend. Wird es für den lokalen Buchhandel damit leichter, an Aufträge unterhalb dieser Summe zu kommen?

Reinhilde Rösch: 
Das lässt sich pauschal schwer sagen. Es kommt sehr auf die einzelne Buchhandlung an und wie die Kommunen ihre neuen Möglichkeiten ausschöpfen. Ich glaube nicht, dass es pauschal einfacher wird, einen Schulbuchauftrag an Land zu ziehen.