Corona-Verordnungen

14 Modellregionen in NRW

16. April 2021
von Börsenblatt

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die aktuelle Coronaschutzverordnung bis zum 26. April verlängert. Es gilt weiterhin Click & Meet bis zu einer Inzidenz von 100. Und: 14 Modellregionen dürfen bestimmte Bereiche öffnen.

Das Shoppen mit vorheriger Terminvergabe ist nur bis zu einer Inzidenz von 100 erlaubt. In Kommunen, in denen die Inzidenz höher liegt, kann die örtliche Politik beschließen, Einkaufen mit einem negativen Schnelltest zu erlauben. Die Börsenverein-Regionalgeschäftsstelle NRW rät Buchhändler*innen, immer die Bekanntmachungen vor Ort zu beachten.

Bei einer Terminvergabe dürfen Buchhändler*innen eine*n Kund*in pro angefangenen 40 Quadratmetern zum Stöbern in den Laden lassen. Sie müssen die Daten der Kund*innen zur einfachen Rückverfolgbarkeit datenschutzkonform aufnehmen und vier Wochen aufbewahren.

Das Abholen und Ausliefern bestellter Ware (Click & Collect) ist weiterhin erlaubt und darf auch parallel zur Terminvergabe geschehen. Bitte achten Sie hier auf Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygienemaßnahmen.

Regionaldirektorin Anja Bergmann weist auch auf den aktuellen Verordnungstext  und die Tipps zu Umsetzungen auf der Börsenverein-NRW-Seite hin.

14 Modellregionen

In der aktualisierten Coronaschutzverordnung sind auch 14 Modellregionen festgeschrieben. Dort sind bei einer konsequenten Teststrategie Öffnungen bestimmter Bereiche wie Theater oder Außengastronomie erlaubt. Die Voraussetzung für den Start ist allerdings, dass die Inzidenz in den Kommunen an den jeweiligen Startterminen unter 100 liegt. Unter dieser Bedingung dürften

am 19. April starten:

  • Stadt Ahaus
  • Kreise Coesfeld und Warendorf
  • Stadt Münster
  • Stadt Mönchengladbach
  • Kreis und Stadt Paderborn
  • Kreis Soest mit Soest und Lippstadt

sowie am 26. April starten:

  • Kreis Düren
  • Stadt Essen
  • Stadt Hamm
  • Stadt Köln
  • Stadt Krefeld
  • Stadt Lennestadt
  • Stadt Siegen
  • Hochsauerlandkreis (Schmallenberg und Winterberg)

Liegt der Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen über 100, muss das Projekt abgebrochen werden - es sei denn, die betroffene Kommune kann schlüssig darlegen, dass die steigende Sieben-Tage-Inzidenz nicht im Zusammenhang mit den Öffnungen steht.