Das müssen Sie in Ihrer Buchhandlung beachten

Corona-Maßnahmen für den Buchhandel in Länderübersicht

2. November 2020
von Börsenblatt

Mit dem erneuten Lockdown Light am 2. November treten auch neue Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie für Einzelhändler in Kraft. Eine Übersicht nach Ländern sortiert finden Sie bei uns.

Es gelten folgende Regelungen in:

Baden-Württemberg:

  • Einhaltung von 1,5 m-Abstand
  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein*e Kund*in, einzelne begleitungsbedürftige Personen zählen nicht als Kunde
  • Einhaltung der bisher geltenden Hygieneregeln, regelmäßige Lüftung von Innenräumen,
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt

Bayern:

  • Einhaltung von 1,5 m-Abstand
  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein*e Kund*in
  • Verpflichtende, schriftliche Hygiene- und Parkplatzkonzepte
  • Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal
  • Veranstaltungen aller Art sind untersagt
  • gastronomische Bereiche müssen schließen, lediglich die Abgabe von Speisen zur Abholung ist erlaubt.

 

Berlin

  • Einhaltung von 1,5 m Abstand
  • Hygienekonzept auf Verlangen vorzeigen
  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein*e Kund*in, Vermeidung von Warteschlangen
  • ausreichende Belüftung im geschlossenen Raum, Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln gut sichtbar anbringen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Kund*innen verpflichtend

 

Brandenburg

  • Einhaltung von 1,5 m-Abstand
  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein*e Kund*in
  • Schutz- und Hygienekonzept erstellen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit nicht bauliche Maßnahmen vorliegen, die im Hygienekonzept beschrieben werden
  • Regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft

 

Bremen

  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde*in
  • Schutz- und Hygienekonzept erstellen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit nicht bauliche Maßnahmen vorliegen, die im Hygienekonzept beschrieben werden
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten
     

Hamburg

  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde*in
  • Hygienekonzept auf Verlangen vorzeigen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit nicht bauliche Maßnahmen vorliegen, die im Hygienekonzept beschrieben werden
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten

 

Hessen

  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde*in
  • Auflagen zur Hygiene, die Steuerung des Zutritts zum Laden und die Vermeidung von Warteschlangen müssen beachtet werden
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion im Eingangsbereich
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt
     

Mecklenburg-Vorpommern

  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter muss gewährleistet werden
  • Hygienekonzept auf Verlangen vorzeigen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit nicht bauliche Maßnahmen vorliegen, die im Hygienekonzept beschrieben werden
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten

Niedersachsen

  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde*in
  • Hygienekonzept ist auf Verlangen vorzuzeigen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit nicht bauliche Maßnahmen vorliegen, die im Hygienekonzept beschrieben werden
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten

 

Nordrhein-Westfalen

  • Einhaltung von 1,5 m Abstand
  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein*e Kund*in
  • Hygienekonzept erstellen
  • Gut sichtbare Hinweise über allgemeine Schutzvorkehrungen, farbige Abstands-Markierungen am Boden
  • Handdesinfektionsmitteln im Kassenbereich regelmäßig nutzen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten
  • Sonntagsöffnungen sind ab dem 29. November bis 20. Dezember, sowie 3. Januar 2021 zwischen 13 und 18 Uhr erlaubt. Hinweis der Regionalgeschäftsstelle NRW im Börsenverein für den Deutschen Buchhandel: "Bitte beachten Sie auch, was auf den Internetseiten Ihrer Kommunen/Städte steht und, dass es zu kommunalen Unterschieden kommen kann. Sprechen Sie sich ggf. auch mit benachbarten Geschäften ab."

 

Rheinland-Pfalz

  • Pro 10 qm Verkaufsfläche eine Person
  • Mindestabstand von 1,5 m beachten
  • Steuerung des Zutritts zum Laden beachten, beispielsweise durch Anbringen von gut sichtbaren Abstandsmarkierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion im Eingangsbereich, erhöhte Reinigungsintervalle, Trennvorrichtungen und ähnliche Hygienemaßnahmen
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten

 

Saarland

  • Die Buchhandlung muss sicherstellen, "dass die Zahl der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro zehn Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig."
  • Mindestabstand von 1,5 m beachten
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion im Eingangsbereich
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten

 

Sachsen

  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde*in
  • Schutz- und Hygienekonzept erstellen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit nicht bauliche Maßnahmen vorliegen, die im Hygienekonzept beschrieben werden
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion im Eingangsbereich
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten

 

Sachsen-Anhalt

  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde*in
  • Schutz- und Hygienekonzept erstellen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit nicht bauliche Maßnahmen vorliegen, die im Hygienekonzept beschrieben werden
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion im Eingangsbereich
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten

 

Schleswig-Holstein

  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde*in
  • Schutz- und Hygienekonzept erstellen
  • Tragen einer Mund- Nasebedeckung ist für alle Personen verpflichtend, soweit nicht bauliche Maßnahmen vorliegen, die im Hygienekonzept beschrieben werden
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion im Eingangsbereich
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten

 

Thüringen

  • Einhaltung von 1,5 m Abstand
  • Pro 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde*in
  • verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Bereitstellug von Desinfektionsmitteln
  • aktive Informationen der Kunden über allgemeine Schutzmaßahmen