Der rechtliche Rahmen
GbR, GmbH oder gar eine Genossenschaft? Wer eine Buchhandlung gründet oder übernimmt, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Beispiele von Kolleg:innen über ihre Wahl.
GbR, GmbH oder gar eine Genossenschaft? Wer eine Buchhandlung gründet oder übernimmt, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Beispiele von Kolleg:innen über ihre Wahl.
"Eine eigene Buchhandlung war schon immer mein Traum": Buchhändler:innen, die sich diesen Traum erfüllen, stecken viel Leidenschaft und Begeisterung in den Laden – ganz gleich, ob sie eine bestehende Buchhandlung übernehmen oder das Geschäft von Grund auf neu aufbauen. So auch Lena von Mackensen, die vor zwei Jahren in Kiel die Buchhandlung Jetzek von ihrer Mutter übernommen hat. Mit neuem Erscheinungsbild, erweitertem Sortiment und neuem Namen – Fördeseiten – ist die Buchhandelsfachwirtin an den Start gegangen.
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit hat sie auch die Rechtsform ihres Unternehmens auf den Prüfstand gestellt und sich nach Beratung mit ihrem Steuerberater für die Unternehmensform "e. K." entschieden: eingetragene Kauffrau / eingetragener Kaufmann. "Es macht gegenüber Geschäftspartnern einen offiziellen Eindruck. Es ist gleich klar: Ich bin die Inhaberin", erklärt von Mackensen. Auch Paulina Löffelholz, die ebenfalls in die Fußstapfen ihrer Eltern getreten ist und die Buchhandlung Löffelholz in Neunkirchen-Seelscheid betreibt, ist davon überzeugt, dass der eingetragene Kaufmann ein Zeichen setzt: "Es fördert die Seriosität." Die bereits von den Eltern gewählte Unternehmensform führt sie deshalb gern fort.
Für Einzelpersonen, die unkompliziert, ohne viel Papierkram und günstig durchstarten wollen, ist der e. K. eine gute Möglichkeit – und eine entsprechend beliebte Firmierung. Auch Katharina Markus hat sich dafür entschieden, als sie im Jahr 2023 die Altstadt-Buchhandlung in Ratingen übernahm. "Ich wollte etwas Offizielles", sagt sie. Doch der Eintrag ins Handelsregister sei mit Aufwand verbunden, berichtet Markus. Aus heutiger Sicht, so sagt sie, würde sie einfach nur unter ihrem Namen als Einzelunternehmerin eröffnen. Der Eintrag ins Handelsregister als e. K. ist nicht vorgeschrieben, kann aber je nach persönlicher Präferenz vorgenommen werden. "Am besten informiert man sich vorab, was Sinn hat", rät Katharina Markus.
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