Öffnungsstrategie für den Einzelhandel steht

Lockdown wird bis 7. März verlängert

10. Februar 2021
von Christina Schulte

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen haben sich am Mittwochabend auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März verständigt. Festgelegt wurde auch, wann der Einzelhandel wieder öffnen darf.

In dem Beschlusspapier der Runde heißt es, dass der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen durch die Länder erfolgen könne. Dieser nächste Schritt solle die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter umfassen; ebenso sollen Museen und Galerien sowie noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe öffnen können. Friseure können ihre Arbeit bereits am 1. März wieder aufnehmen.

Auf Nachfrage konkretisierte die Bundeskanzlerin in der Pressekonferenz nach den Verhandlungen, was unter einen stabilen 7-Tage-Inzidenz zu verstehen sei: „Damit ist ein Zeitraum zwischen drei und fünf Tagen gemeint“, führte Merkel aus. Um einen Shoppingtourismus zwischen Bundesländern mit geschlossenen und geöffneten Läden zu verhindern, werde es enge Abstimmungen zwischen benachbarten Bundesländern geben, betonte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller.

An weiteren Öffnungsmöglichkeiten wird gearbeitet

Um den Bürger*innen sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, würden Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe arbeiten. Diese Öffnungsstrategie werde von einer Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

Überbrückungshilfe III soll endlich fließen

Im Beschlusspapier geht es auch um die Überbrückungshilfe III, die jene Unternehmen unterstützen soll, die auf Grund des Lockdowns schließen mussten. Seit dem heutigen Mittwoch sei es möglich, Anträge zu stellen, die Auszahlung soll in den nächsten Tagen beginnen. Es sollten "großzügige Abschlagszahlungen" (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate) geleistet werden.

Frisches Geld für "Neustart Kultur"

Zudem sei es der Bundesregierung in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Weil Kulturschaffende besonders von der Pandemie betroffen seien, habe der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm "Neustart Kultur" mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die ebenfalls zügig ausgezahlt werden soll.