Mindestlohnkommission

Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

1. Juli 2020
von Börsenblatt

Auf ihrer Sitzung vom 30. Juni hat die Mindestlohnkommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2021 in vier Stufen zu erhöhen – bis 10,45 Euro ab Juli 2022.

Die Mindestlohnkommission schlägt laut Beschluss vom 30. Juni dabei folgende Stufen und Erhöhungen vor:

  • ab 1. Januar 2021: 9,50 Euro
  • ab 1. Juli 2021: 9,60 Euro
  • ab 1. Januar 2022: 9,82 Euro
  • ab 1. Juli 2022: 10,45 Euro

Die Löhne verstehen sich jeweils brutto je Zeitstunde. Umgesetzt werden muss die Empfehlung von der Bundesregierung. Diese richtet sich in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach laut Medienberichten von einer guten Nachricht für rund zwei Millionen Arbeitnehmer.

Die Mindestlohnkommission besteht aus einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern aus dem Kreis der Sozialpartner und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht.

Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiere sich die Mindestlohnkommission sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. Die Beschlussfassung falle in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für 2020 werde gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen gebe. Für das Jahr 2021 gingen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Ab 2022 sei eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie zu erwarten. Die Anpassung lasse laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Durch die frühzeitige Ankündigung der einzelnen Anpassungsstufen bis ins Jahr 2022 hätten die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen, formuliert die Kommission.

Die nun beschlossene vierstufige Erhöhung des Mindestlohns diene dazu, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise tragfähig zu verteilen, argumentiert die Kommission. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation halte es die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesen Stufen und in diesem Umfang zu erhöhen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern.