Coronavirus

Shutdown: Verlängerung bis 14. Februar beschlossen

19. Januar 2021
von Börsenblatt

Die Verschärfung der derzeitigen Corona-Auflagen bis zum 14. Februar ist beschlossene Sache. Handel, Unternehmen und Arbeitnehmer sind massiv betroffen.

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben gestern (virtuell) über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Eine Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen sind nun beschlossene Sache. Begründet wurden sie vor allem mit der Sorge vor neuen Virus-Mutationen, die ansteckender sein sollen.

Das bedeutet, dass der Einzelhandel weiterhin geschlossen bleibt – mit den bekannten Ausnahmen für Supermärkte und Lebensmittelhandel und Geschäfte des sogenannten täglichen Bedarfs. Das Verbot betrifft auch den Buch- und Spielwarenhandel. Click- und Collect wären laut Beschluss aber weiterhin erlaubt.

Bürger:innen werden aufgefordert, Treffen auf das absolute Minimum zu beschränken und die Kontaktpersonen gering zu halten. Private Zusammenkünfte sollen aber wie bisher im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sein.

Das sind neue Maßnahmen:

  • Eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften (FFP-Masken, KN95-Masken und OP-Masken). Einfache Alltagsmasken, z.B. selbst genähte Stoffmasken etc. reichen nicht mehr aus.
  • Kitas und Schulen bleiben geschlossen - die Freiwilligkeitsregel und Präsenzpflicht werden aufgehoben. 
  • Der öffentliche Nahverkehr soll weniger Personen in mehr Fahrzeugen befördern – es sollen punktuell „zusätzliche Verkehrsmittel“ eingesetzt werden.

Homeoffice soll Pflicht werden

  • Überall, wo es irgendwie möglich ist, sollen Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice per Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verpflichtend ermöglichen müssen – immer vorausgesetzt, die Tätigkeiten lassen das zu. Bislang wurde dies nur nahe gelegt. Diese Regel soll bis zum 15. März gelten.
  • Betriebe werden aufgefordert, den Arbeitnehmer:innen medizinische Masken zur Verfügung zu stellen, wenn sie im Betrieb arbeiten müssen.
  • Für "Arbeitsbereiche auf engem Raum" und ohne ausreichende Lüftung soll die Zahl der Arbeiter:innen reduziert werden und Schnelltestmöglichkeiten angeboten werden.
  • In Alten- und Pflegenheimen sollen Mitarbeiter häufiger getestet werden. Auch Besucher sollen sich einem Schnelltest unterziehen müssen.
  • Auch Ausgangssperren und Bewegungseinschränkungen wurden laut einer 2. Beschlussvorlage, die dem Börsenblatt vorliegt, diskutiert, dies soll aber auf regionaler Ebene umgesetzt werden.
  • Gottesdienste sollen unter Einschränkungen erlaubt bleiben (Mindestabstand von 1,5 Metern, Tragen einer medizinischen Maske, keine Gemeindegesänge).

Bis zum 15. Februar soll eine Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramtes und der Staats- und Senatskanzleien "ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie" erarbeiten.

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