Neue Regelung für Unternehmen

Testpflicht für Unternehmen ist beschlossen

13. April 2021
von Börsenblatt

Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Testpflicht für Unternehmen in der Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Was heißt das konkret für Unternehmen? Außerdem gibt es erste kritische Stimmen aus der Wirtschaft.

Bei der Änderung der Arbeitsschutzverordnung geht es konkret um eine Test-Angebotspflicht. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Das heißt, dass die Tests auf Arbeitnehmer-Seite auf freiwilliger Basis durchgeführt werden können. Ein Test pro Arbeitnehmer, der nicht im Home-Office ist. Zwei Tests für Arbeitnehmer mit vielen (Kunden-) Kontakten.

Dabei reiche es aus, Selbsttests am Arbeitsplatz zu deponieren oder den Beschäftigten nach Hause zu schicken. Arbeitgeber müssen nicht dokumentieren, ob ihre Beschäftigten sich tatsächlich testen. Dabei sind alle Antigen-Schnelltests erlaubt.

Nachweise über die Beschaffung der Tests oder Vereinbarungen mit Dritten zur Testung müssen die Arbeitgeber mindestens vier Wochen aufbewahren.

Die Kosten der Tests trägt der Arbeitgeber.

Diese Änderung in der Arbeitsschutzverordnung ist in der Kabinettssitzung am Dienstag auf den Weg gebracht worden. Sie tritt  am Montag, 19. April, in Kraft.

Was sagt die Wirtschaft zur neuen Testpflicht?

Der Wirtschaftsrat der CDU rechne nach Angaben der ARD mit Kosten von mehr als sieben Milliarden Euro für die deutschen Unternehmen. "Manche kleine und mittelständische Unternehmen könnten sich den Aufwand nicht leisten. Von der Corona-Krise schwer gebeutelte Unternehmen können die Ausgaben für die Tests aber als Kostenpunkt bei der Überbrückungshilfe anrechnen", heißt es in der ARD weiter.

"Einmal mehr versucht die Politik, ihre Pflicht auf die Arbeitgeber abzuwälzen, von den Kosten ganz zu schweigen", sagte Anton Börner, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleitungen gegenüber der Funke Mediengruppe. Nach seinen Angaben teste ein Großteil der Firmen bereits großflächig.

Auch der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer wehrte sich in der "Rheinischen Post" gegen eine Testangebots-Pflicht. "Eine gesetzliche Testpflicht für unsere Handwerksbetriebe halten wir weiter weder für notwendig noch zielführend", sagte er und kritisierte wie Börner, dass der Staat die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft verlagere.

Für den Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Steffen Kampeter sei die Testpflicht eine "Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten".

Finanzminister Olaf Scholz hatte gegenüber dem Deutschlandfunk nach Forderungen für eine Kostenübernahme mitgeteilt, dass Firmen die Kosten selbst tragen müssen. "Das ist jetzt eine nationale Kraftanstrengung, und da müssen alle mitmachen."

Geklagt hatten Unternehmen in der Vergangenheit auch darüber, dass es Schwierigkeiten gäbe, ausreichend Tests zu bekommen.

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