Trinkgeld in der Buchhandlung

Wertschätzung für guten Service

10. Februar 2025
Thea Wittmann

Auch in einer Buchhandlung gibt es ab und an ein Trinkgeld. Muss ich das versteuern? Diese Frage hat sich Buchhändlerin Thea Wittmann gestellt.

Trinkgeld

Muss das Trinkgeld versteuert werden?

Auf unserer Verkaufstheke steht ein kleines grünes Schwein aus Plastik. Es trägt ein Halsband mit der Aufschrift "Danke!". Das Schwein ist gut versteckt, aber wer es sucht, findet es. Das Plastiktier könnte auch die Aufschrift "Kaffeekasse" tragen oder die Namen unserer Teammitglieder – in einem Friseursalon wäre das so üblich. Das Schwein ist nicht als Aufforderung zu verstehen, sondern nur für Kund:innen gedacht, die unbedingt etwas hineinwerfen möchten. 
 

Ein kleines Dankeschön

Das passiert tatsächlich. Erst kürzlich bestellte ein junger Mann ein Taschenbuch für zwölf Euro, bezahlte im Voraus und freute sich ­außerordentlich, dass er das Buch schon am nächsten Tag würde abholen können. "Machen Sie 15!", sagte er. Ich war etwas perplex und fragte vorsichtshalber noch einmal nach, ob er sich sicher sei? "Auf jeden Fall!", bestätigte er. In der ­Gastronomie sei Trinkgeld doch selbstverständlich, warum nicht auch in der Buchhandlung? Ja, ­warum eigentlich nicht? Mit Trinkgeld würdigt jemand guten Service. Also das, was wir täglich bieten! Denn Buchhändler:innen verkaufen und kassieren nicht nur, sie beraten. Trinkgeld ist ein Dankeschön der Kundschaft. Es drückt Wertschätzung aus. Vielleicht ist der Lesetipp genau der richtige, das Geschenk ist noch schöner verpackt als erwartet. Oder die Kundin rundet einfach auf.
 

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