Handelsverband Deutschland HDE

Zugangshürde für Hilfen zu hoch

10. Januar 2022
von Börsenblatt

Lob und Tadel vom HDE: Gut sei, dass die Personalkosten für die Kontrolle der 2G-Regelung bei den Wirtschaftshilfen berücksichtigt werde, allerdings sei die Zugangshürde für die Beantragung der Hilfen - 30 Prozent Umsatzrückgang monatlich - viel zu hoch.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert, dass die 2G-Regeln für viele Einzelhändler weiterhin Bestand haben sollen - und fordert Anpassungen bei den Corona-Hilfen. 

„2G schreckt viele Kunden vom Einkauf ab, die Folgen im Handel und in ganzen Innenstädten sind fatal. Bund und Länder müssen sich an dieser Stelle korrigieren und sich auf zielgerichtete Maßnahmen gegen Corona konzentrieren“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die neu aufgelegte Überbrückungshilfe gehe viel zu oft an der Lebensrealität vieler Händler vorbei, so Genth. Gut sei, dass jetzt die Personalkosten für die Kontrolle der 2G-Regelung bei den Wirtschaftshilfen berücksichtigt werde, das Grundproblem sieht der HDE aber in einer zu hohen Zugangshürde für die Beantragung der Hilfen. So können Gelder nur beantragt werden, wenn mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang monatlich nachgewiesen werden. Viele Handelsunternehmen würden aber schon bei weit geringeren Einbußen in existenzielle Schwierigkeiten geraten.

Deshalb fordert der HDE die Absenkung dieser Zugangshürde. Genth: „Viele Händler haben nach den zweimaligen Geschäftsschließungen und verlorenen Weihnachtsgeschäften kein Eigenkapital mehr. Die durch die staatlichen Maßnahmen verursachten Kosten mussten sie bisher zum größten Teil selbst tragen.“

Darüber hinaus setzt sich der HDE für eine taggenaue Abrechnung bei der Angabe der Umsatzverluste ein. Bisher bekommt ein Händler nur für die Kalendermonate Hilfen, in denen er den entsprechenden Umsatzverlust für den gesamten Monat nachweisen kann.