Bund-Länder-Gipfel

Corona-Regeln werden gelockert

16. Februar 2022
von Börsenblatt

Bund und Länder haben beschlossen, dass die Coronamaßnahmen in drei Stufen gelockert werden. Den Einzelhandel betreffen vor allem die Änderungen bei den Zugangskontrollen.

Im Bundeskanzleramt traten neben Bundeskanzler Olaf Scholz der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst, und die Co-Vorsitzende, die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, vor die Presse. "Der Scheitelpunkt der Welle ist erreicht", sagte Scholz, "es gibt weniger Männer und Frauen, die auf  Intensivstationen behandelt werden müssen." Man dürfe aber nicht unvernünftig werden, es gelte immer noch, alle zu überzeugen, die sich nicht haben impfen lassen: "Der Pieks hilft eben." Mit Blick auf den nächsten Herbst und Winter müsse eine allgemeine Impflicht vorbereitet werden. "Wir dürfen nicht alles, was sich in den letzten Monaten bewährt hat, hopplahopp über Bord werfen" ergänzte Hendrik Wüst. Es sei wichtig, die Impflücken zu schließen.

Das Öffnungsmodell

Bund und Länder haben sich für ein dreistufiges Öffnungsmodell entschieden:

In der ersten Stufe werden in dieser Woche private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Für Ungeimpfte sollen die aktuellen Regeln bis 19. März weiter gelten; auch sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Der Einzelhandel soll künftig nicht mehr die Kund:innen kontrollieren müssen, die 2G-Regel ist aufgehoben. In den Innenräumen der Läden müssen aber weiterhin medizinische Masken getragen werden, bevorzugt FFP2-Masken, soweit diese nicht bereits durch Landesrecht vorgeschrieben sind. Ab wann die erste Stufe gilt, hängt von den jeweiligen Landeskabinetten ab, die die Bund-Länder-Beschlüsse nun schnellstmöglich umsetzen müssen, erklärte Franziska Giffey auf Nachfrage. In Berlin etwa wird der Wegfall der 2 G-Regelung im Einzelhandel ab Freitag (18. Februar) gelten.

 

In der zweiten Stufe ab 4. März soll bei Übernachtungen und in der Gastronomie die 3 G-Regel (Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test) gelten, die jeweilige Situation in den Krankenhäusern muss allerdings berücksichtigt werden. Discotheken und Clubs dürfen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus-Regel) wieder öffnen.

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sportveranstaltungen)  im Freien ist eine Auslastung von 75 Prozent zulässig (maximal 25.000 Zuschauer). In Innenräumen wird eine Auslastung von 60 Prozent erlaubt (maximal 6000 Zuschauer).

 

In der dritten Stufe ab 20. März sollen alle bislang geltenden „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ und die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen wegfallen – immer unter der Voraussetzung, dass die Situation in den Krankenhäusern das auch zulässt. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros). Die „grundlegenden Schutzmaßnahmen“ wie Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen oder Bahnen bleiben hingegen bestehen.

Kurzarbeitergeld, Impfpflicht und Reisen

Die Bundesländer haben den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes begrüßt. So wird den seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März 2022 weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustartund Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Auch die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen werden verlängert.

Die Einführung einer Impfpflicht wurde vom Bund-Länder-Gipfel noch einmal bekräftigt; von einem Impfregister war nicht mehr die Rede. Bundeskanzler Scholz zufolge soll die Impflicht ab Oktober 2022 gelten. Das Hin- und Her beim Genesenenstatus sei in den letzten Wochen nicht gut gewesen, die Verantwortung dürfe nicht allein beim RKI liegen, sagte Ministerpräsident Wüst. Die Ministerpräsident:innen der Länder haben zudem die Bundesregierung gebeten, eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die Testverordnung zu verlängern.

Um den durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen Rechnung zu tragen, wird der Bund die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen. Damit soll vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können. Dies soll bei der anstehenden Überprüfung der einschlägigen Regelungen berücksichtigt werden.