Bund beschließt Gas- und Strompreisbremse

Das steht in den Gesetzentwürfen

29. November 2022
von Börsenblatt

Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen im Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Verbraucher:innen und Wirtschaft sollen damit entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Die zwei Gesetzentwürfe wurden in enger Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet, wie letzteres mitteilt. Die Bundesregierung habe sie am 25. November gebilligt.

Die Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Die Preisbegrenzungen beziehen sich auf einen großen Teil des bisherigen Energieverbrauchs. Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann sollen aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt werden.

  • Damit wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024.

Die Strom-, Gas- und Wärmpreisbremsen seien das Herzstück des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro. Durch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen sollen auch Stromerzeugungsunternehmen an der Finanzierung beteiligt werden.

Die Energiepreisbremsen sind notwendig geworden, weil sich in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine die europäischen Großhandelspreise für Erdgas innerhalb eines Jahres vervielfacht hatten, heißt es weiter. Das habe auch die Preise für Strom und Fernwärme in die Höhe getrieben.

Wann sollen die Gesetze in Kraft treten?

Das Gesetz zur Wärme- und Gaspreisbremse tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, spätestens am 1. Januar 2023. Großverbraucher sowie Krankenhäuser werden direkt ab dem 1. Januar 2023 entlastet. Kleine und mittlere Verbraucher erhalten die Entlastung ab März 2023. Im März 2023 erfolgt dann eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023.

Die Strompreisbremse tritt ebenfalls am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, spätestens am 1. Januar 2023. Die ersten Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Dann erfolgt aber auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023.

Aber: Bundestag und Bundesrat müssen vor Jahresende noch zustimmen, damit die Initiativen Anfang 2023 greifen können. Am 1. Dezember werden die Gesetzentwürfe im Bundestag beraten.

Die Gesetzentwürfe im Detail:

  • Ein Kurzüberblick: hier
  • Gesetzentwurf zur Gaspreisbremse: hier
  • FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse: hier
  • Gesetzentwurf zur Strompreisbremse: hier
  • FAQ-Liste zur Strompreisbremse: hier
  • FAQ Liste: Abschöpfung von Zufallsgewinnen: hier
  • Ein Überblick über alle Maßnahmen des Bundes: hier