Die zwei Gesetzentwürfe wurden in enger Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet, wie letzteres mitteilt. Die Bundesregierung habe sie am 25. November gebilligt.
Die Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Die Preisbegrenzungen beziehen sich auf einen großen Teil des bisherigen Energieverbrauchs. Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann sollen aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt werden.
- Damit wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024.
Die Strom-, Gas- und Wärmpreisbremsen seien das Herzstück des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro. Durch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen sollen auch Stromerzeugungsunternehmen an der Finanzierung beteiligt werden.
Die Energiepreisbremsen sind notwendig geworden, weil sich in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine die europäischen Großhandelspreise für Erdgas innerhalb eines Jahres vervielfacht hatten, heißt es weiter. Das habe auch die Preise für Strom und Fernwärme in die Höhe getrieben.