Bis zu einer Milliarde Euro aus Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Kulturfonds Energie kommt

16. März 2023
von Börsenblatt

Bund und Länder haben sich im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch auf den Kulturfonds Energie geeinigt. Kultureinrichtungen sollen angesichts der Energiekrise mit bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützt werden.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth 

Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern und weiterhin vielfältige und reichhaltige Kulturangebote zu ermöglichen, wird der Kulturbereich in den Jahren 2023 und 2024 mit bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes über den Kulturfonds Energie des Bundes – je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mittel und in Anlehnung an das Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse – unterstützt. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder. Eine Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen für den Zeitraum ab Januar 2023 beantragt werden.

Die Kulturministerinnen und -minister der Länder hatten am 15. März einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern mit dem Vorbehalt noch ausstehender Kabinettbefassungen innerhalb der Länder zugestimmt, heißt es in einer Mitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung - des Kulturfonds Energie des Bundes stellt die Freie und Hansestadt Hamburg für alle Länder eine webbasierte IT-Plattform (www.kulturfonds-energie.de) bereit.

 

Claudia Roth, die Staatsministerin für Kultur und Medien, sagte zur Einigung: "Der Beschluss ist eine sehr erfreuliche Nachricht für den Kulturbereich in Deutschland. Schon Corona war für die Kulturszene existenzbedrohend. Nur durch die umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Ländern konnte ein kultureller Kahlschlag verhindert werden. Kaum ist die Pandemie überwunden, sind viele Kultureinrichtungen durch die rasant gestiegenen Energiepreise erneut in ihrer Existenz gefährdet. Angesichts der sich überlagernden Krisen und des verbrecherischen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine braucht unsere Gesellschaft die Kultur jetzt mehr denn je." Museen, Theater, Kinos und Konzerthäuser seien Orte der Bildung, der Begegnung, der sozialen Wärme und der Gemeinschaft. Bund, Länder und Kommunen wüssten, wie wichtig Kultur für unsere Demokratie gerade jetzt sei.

Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme). Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. Vertiefende Informationen zur Förderung und Antragstellung sind zu finden unter: www.kulturfonds-energie.de.