Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und verschärft die Regeln für alle Unternehmen, "die Verpackungen herstellen, befüllen oder in Verkehr bringen" – sprich: den Handel. Kern des neuen Rechtsrahmens sind deutlich strengere Nachhaltigkeits- und Minimierungspflichten: Verpackungen müssen mit weniger Material auskommen, langlebiger sein und nachweislich besser recycelbar werden.
Hinzu kommen u.a. erstmals europaweite Grenzwerte, etwa für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Für Händler besonders relevant: Wer Versandverpackungen an Endkund:innen im EU-Ausland liefert, muss sich künftig in jedem Zielland registrieren lassen. Außerdem ist vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung nötig – inklusive technischer Dokumentation, die jährlich aktualisiert werden muss.
Das bedeutet: Buchhandlungen und Verlage, die Bücher verpacken oder versenden, müssen ihre Materialien, Kennzeichnungen und internen Nachweise rechtzeitig prüfen und gegebenenfalls Prozesse umstellen.