Verteidigung will erst "Knife" lesen

Prozess um Rushdie-Attentat wird verschoben

5. Januar 2024
von Börsenblatt

Eigentlich sollte der Prozess gegen den Attentäter auf Salman Rushdie am 8. Januar beginnen – doch nun wird der Termin verschoben. Die Verteidigung will noch Einsicht in das angekündigte Buch "Knife" nehmen, in dem der Friedenspreisträger die Tat und die tragischen Folgen für sich schildert. 

Salman Rushdie 

Aufgrund dieser Forderung der Verteidigung des Attentäters muss der Termin des Prozess-Auftakts verschoben werden, berichten Medien übereinstimmend. Im August 2022 wurde Salman Rushdie, Friedenspreisträger 2023 des Deutschen Buchhandels, während einer Lesung in New York auf offener Bühne mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der Schriftsteller ist seither auf einem Auge blind.

Am 8. Januar sollte der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter, der auf "nicht schuldig" plädierte, beginnen. Ihm wird Körperverletzung und versuchter Mord vorgeworfen. Doch nun kommt es zur Verzögerung – wegen des Buchs "Knife" von Salman Rushdie, in dem er die Geschichte des Attentats auf ihn erzählt. Rushdie hatte es im Oktober angekündigt, erscheinen soll es am 16. April. Die deutsche Ausgabe "Knife. Gedanken nach einem Mordversuch" (Ü: Bernhard Robben, 256 S.) kommt beim Penguin Verlag heraus. 

Am 3. Januar habe ein Richter entschieden, dass die Verteidigung sich vorm Start des Prozesses weiteres Material beschaffen können müsse. Der Verteidiger hätte vorgebracht, dass sein Klient das Recht habe, Einsicht in das Manuskript von "Knife" zu nehmen.

Das Manuskript und begleitendes Material müssten als potenzielle Beweismittel eingeschätzt werden. Es wird erwartet, dass der Verteidiger das Material einfordern wird. "Das wird am Endergebnis nichts ändern", sagte der zuständige Bezirksstaatsanwalt laut Medien über den Aufschub. Einen neuen Eröffnungstermin gebe es vorerst noch nicht.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte, berichtet etwa der "Spiegel", im Zuge der Prozessvorbereitungen ein Exemplar des Manuskripts angefordert. Doch die Anfrage sei von Rushdies Vertretern abgewiesen worden – unter Verweis auf das Urheberrecht. Die Staatsanwaltschaft fügte jedoch an, dass das Attentat auf Rushdie von einem großen Livepublikum gesehen und teilweise auch gefilmt worden sei.