Künftig gelten in der Gastronomie (Restaurants / Kneipen) zwei Regeln:
- Zutritt haben nur Personen, die zweifach geimpft und getestet sind
- oder die zweifach geimpft und "geboostert" sind.
Da in absehbarer Zeit die Hälfte der Bevölkerung eine Auffrischungsimpfung erhalten haben dürfte, könnten sich die Nachteile für die Gastronomie in Grenzen halten, so die Runde. Die Regelung setze zugleich einen Anreiz, sich einer Booster-Impfung zu unterziehen.
Für den Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) sowie Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) gilt weiterhin inzidenzunabhängig:
- Der Zugang ist nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich.
Welche Auswirkungen die getroffene Regelungen für den Einzelhandel in den Innenstädten haben, bleibt abzuwarten.
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