Stufenplan zur Lockerung

Schweiz will Läden ab 1. März öffnen

18. Februar 2021
von Börsenblatt

Die Schweiz macht es vor und hat eine Öffnungsstrategie entwickelt: Der Einzelhandel soll ab 1. März wieder öffnen dürfen, weitere Maßnahmen sollen im Monatstakt folgen. Der Schweizer Bundesrat hat eine schrittweise Lockerung des Lockdowns beschlossen.

Das gab der Schweizer Bundesrat nach seiner Sitzung vom 17. Februar in einer Mitteilung bekannt. "Er schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung vor, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben", heißt es dort. Als erstes sollen Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden.

  • Ab dem 1. März sollen danach Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen.

Bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen sukzessive weitere Aktivitäten zugelassen werden. Die weiteren Öffnungsschritte folgen im Abstand von jeweils einem Monat, wenn es die epidemiologische Lage erlaube. Damit bleibe zwischen den Schritten genügend Zeit, um die Entwicklung zu beobachten. Die Öffnungsschritte sollen national einheitlich aufgrund einfacher Prinzipien erfolgen.

  • Eine endgültige Entscheidung des Bundesrats über den angestrebten "Stufenplan" ist am 24. Februar zu erwarten, nach Rücksprache des Bundes mit den Kantonen.

Alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen habe, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden, so der Newsletter "Schweizer Buchhandel", der weitere Details nennt. Danach würden weiterhin Schutzvorkehrungen wie Maskenpflicht, Abstand und maximal zulässige Besucherzahlen gelten. Als erste Übersicht der zu erwartenden Covid-19-Verordnung ab 1. März für den Detaihandel diene der bundesrätliche Entwurf in Vernehmlassung. Folgende Quadratmeter-Regelungen seien in der Konsultation:

In Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche bis 40 Quadratmeter dürfen höchstens drei Kundinnen oder Kunden anwesend sein.

Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die weniger als zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln machen, gelte Folgendes:

  • Für Läden zwischen 41 und 500 Quadratmetern Verkaufsfläche: 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde, zulässig sind aber mindestens fünf Kundinnen oder Kunden
  • Für Läden zwischen 501 und 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche: 15 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde, zulässig seien aber mindestens 50 Kundinnen oder Kunden
  • Für Läden ab 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche: 25 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde, zulässig seien aber mindestens 100 Kundinnen oder Kunden.

In Einkaufszentren mit mehreren Läden mit einer gesamten Verkaufsfläche mit mehr als 10.000 Quadratmetern, darf die Gesamtzahl der im Einkaufszentrum anwesenden Kundinnen und Kunden nicht grösser sein als die Summe der zulässigen Anzahl Kundinnen und Kunden der einzelnen offenen Läden.

Zweiter Öffnungsschritt im April

Soweit der Newsletter "Schweizer Buchhandel". In der Mitteilung des Bundesrats wird zudem ein zweiter Öffnungsschritt anvisiert:

Am 1. April soll ein dieser erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür sei, dass die epidemiologische Lage dies zulässt. Bei seinem Öffnungsentscheid orientiere sich der Bundesrat an Richtwerten:

  • Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent,
  • die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent
  • und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen,
  • und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Diese Richtwerte seien allerdings kein Automatismus. Der Bundesrat werde bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.